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Beitrags-Check 2024 Diese Krankenkassen sind jetzt am günstigsten

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Wer von einer teuren Kasse zu einer günstigeren wechselt, kann einiges an Geld sparen.

Wer von einer teuren Kasse zu einer günstigeren wechselt, kann einiges an Geld sparen.

(Foto: imago/Eibner)

Alles wird teurer. Oft auch die gesetzliche Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im neuen Jahr von 1,6 auf 1,7 Prozent. Bisher 36 Kassen erhöhen infolgedessen zum neuen Jahr ihre Beiträge. 32 lassen ihn unver­ändert, wie Warentest herausgefunden hat.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 1,6 auf 1,7 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Durch einen Wechsel zu einer güns­tigen Kasse können Versicherte je nach Einkommen rund 230 Euro im Jahr sparen, Gutverdiener sogar über 400 Euro jähr­lich.

36 gesetzliche Krankenkassen erhöhen demnach zum neuen Jahr ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Drei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 32 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Insgesamt gibt es dem Spitzenverband der Krankenkassen zufolge in Deutschland 96 gesetzliche Kassen, nicht alle stehen aber jedem offen, wie etwa bestimmte Betriebskrankenkassen.

Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.

Unter anderem diese Krankenkassen liegen unter 1,7 Prozent Zusatzbeitrag

  • AOK Baden-Württemberg (nicht bundesweit wählbar) 1,60 Prozent
  • AOK Bayern (nicht bundesweit wählbar) 1,58 Prozent
  • AOK Bremen/Bremerhaven (nicht bundesweit wählbar) 1,38 Prozent
  • Audi BKK 1 Prozent
  • BKK Firmus 0,9 Prozent
  • BKK Freudenberg 1,50 Prozent
  • BKK Faber-Castell & Partner (nicht bundesweit wählbar) 1,10 Prozent
  • BKK Gildemeister Seidensticker: 1,50 Prozent
  • BKK Linde 1,5 Prozent
  • BKK Provita 1,49 Prozent
  • BKK VerbundPlus 1,35 Prozent
  • Bertelsmann BKK 1,4 Prozent
  • Bosch BKK 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
  • Continentale Betriebs­krankenkasse 1,4 Prozent
  • R + V Betriebs­krankenkasse 1,4 Prozent
  • Energie-Betriebskrankenkasse 1,59 Prozent
  • IKK gesund plus 1,49 Prozent
  • MHplus (nicht bundesweit wählbar) 1,58 Prozent
  • Handelskrankenkasse (HKK) 0,98 Prozent
  • HEK-Hanse­atische Krankenkasse 1,3 Prozent
  • Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent
  • Tui BKK 1,5 Prozent
  • WMF BKK 1,6 Prozent

Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für 2024 ist bisher die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent.

Einfacher Wechsel der Krankenkasse

Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.

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Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.

Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.

(Dieser Artikel wurde am Dienstag, 02. Januar 2024 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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