Beitrags-Check 2024Diese Krankenkassen sind jetzt am günstigsten

Alles wird teurer. Oft auch die gesetzliche Krankenversicherung. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt im neuen Jahr von 1,6 auf 1,7 Prozent. Bisher 36 Kassen erhöhen infolgedessen zum neuen Jahr ihre Beiträge. 32 lassen ihn unverändert, wie Warentest herausgefunden hat.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt im neuen Jahr von 1,6 auf 1,7 Prozent. Beim Zusatzbeitrag können die Kassen auch darüber oder darunter liegen, denn jede entscheidet individuell über die Beitragshöhe. Das bietet für Versicherte bei einem Wechsel der Krankenkasse Einsparpotenzial. Durch einen Wechsel zu einer günstigen Kasse können Versicherte je nach Einkommen rund 230 Euro im Jahr sparen, Gutverdiener sogar über 400 Euro jährlich.
36 gesetzliche Krankenkassen erhöhen demnach zum neuen Jahr ihre Beiträge. Das ergibt eine Auswertung der Stiftung Warentest, die in einer Online-Datenbank die Beiträge und Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleicht. Die Erhöhungen liegen zwischen 0,06 und 0,70 Prozentpunkten. Drei Krankenkassen senken ihre Beiträge zum Jahreswechsel, und zwar um 0,14 und 0,31 Prozentpunkte. 32 der insgesamt 71 für alle geöffneten Krankenkassen halten ihre Beiträge stabil. Insgesamt gibt es dem Spitzenverband der Krankenkassen zufolge in Deutschland 96 gesetzliche Kassen, nicht alle stehen aber jedem offen, wie etwa bestimmte Betriebskrankenkassen.
Grundsätzlich setzt sich der Krankenkassenbeitrag aus dem für alle Kassen gleichen allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent und dem individuell zu bestimmenden Zusatzbeitrag zusammen. Sowohl der allgemeine Beitragssatz als auch der Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern beziehungsweise von Rentnern und der Rentenversicherung getragen.
Unter anderem diese Krankenkassen liegen unter 1,7 Prozent Zusatzbeitrag
AOK Baden-Württemberg (nicht bundesweit wählbar) 1,60 Prozent
AOK Bayern (nicht bundesweit wählbar) 1,58 Prozent
AOK Bremen/Bremerhaven (nicht bundesweit wählbar) 1,38 Prozent
Audi BKK 1 Prozent
BKK Firmus 0,9 Prozent
BKK Freudenberg 1,50 Prozent
BKK Faber-Castell & Partner (nicht bundesweit wählbar) 1,10 Prozent
BKK Gildemeister Seidensticker: 1,50 Prozent
BKK Linde 1,5 Prozent
BKK Provita 1,49 Prozent
BKK VerbundPlus 1,35 Prozent
Bertelsmann BKK 1,4 Prozent
Bosch BKK 1,5 Prozent (nicht bundesweit wählbar)
Continentale Betriebskrankenkasse 1,4 Prozent
R + V Betriebskrankenkasse 1,4 Prozent
Energie-Betriebskrankenkasse 1,59 Prozent
IKK gesund plus 1,49 Prozent
MHplus (nicht bundesweit wählbar) 1,58 Prozent
Handelskrankenkasse (HKK) 0,98 Prozent
HEK-Hanseatische Krankenkasse 1,3 Prozent
Techniker Krankenkasse 1,2 Prozent
Tui BKK 1,5 Prozent
WMF BKK 1,6 Prozent
Die bisher günstigste bundesweit geöffnete Krankenkasse für 2024 ist bisher die BKK Firmus mit einem Gesamtbeitrag von 15,50 Prozent.
Einfacher Wechsel der Krankenkasse
Grundsätzlich gilt, dass alle Kassen frei wählbar sind. Auch dann, wenn der Versicherte bereits älter oder gerade in Behandlung ist. Vorausgesetzt, die Kasse ist im Bundesland des Versicherten auch verfügbar. Gleichzeitig wurde der Wechsel der Krankenkasse bereits ab 2021 deutlich vereinfacht: Theoretisch können Versicherte seitdem, ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung, jedes Jahr zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Wer zum Beispiel zu Ende Januar kündigt, ist am 1. April in einer neuen Kasse.
Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, besteht nach wie vor ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, in dem erstmals der höhere Beitrag verlangt wird. Wird regulär gekündigt, ist diese zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam. Seit Januar 2021 ist man auch in allen anderen Fällen nicht mehr wie bisher 18 Monate, sondern nur noch 12 Monate an seine Versicherung gebunden, kann also theoretisch jedes Jahr wechseln. Zudem ist der Wechsel deutlich einfacher geworden: Man meldet sich einfach online bei der neuen Kasse an und gibt dem neuen Arbeitgeber Bescheid, dass man die Kasse wechseln möchte.
Den Vertrag bei der alten Krankenkasse muss man dafür grundsätzlich nicht kündigen: Das übernimmt die neue Kasse im elektronischen Verfahren. Eine Versicherungslücke ist beim Wechsel ausgeschlossen. Bei einem Wechsel zu einer günstigen Krankenkasse ist zu beachten, dass dann etwas mehr Einkommen zu versteuern ist. Ein Teil der Ersparnis fällt so dann auch der Steuer zum Opfer. Zudem sollten Wechselwillige prüfen, ob die neue, günstigere Krankenkasse auch alle gewünschten Extraleistungen wie beispielsweise Zahnreinigung, Osteo- oder Homöopathie anbietet.