Ratgeber

Detektivkosten Beschatteter muss zahlen

Ein Versicherter, der seine Versicherung betrogen hat, muss unter Umständen auch für den Einsatz des Detektivs bezahlen, der den Betrug nachweist. Das geht aus einem Beschluss des Landgerichts Düsseldorf hervor. Das gilt dann, wenn es der Versicherung auf diese Weise gelingt, sich vor Gericht gegen die Klage auf Auszahlung der Versicherungssumme erfolgreich zu wehren (Az.: 11 O 353/05).

Das Gericht verpflichtete den Versicherten dazu, Detektivkosten zu übernehmen. Die Reisekrankenversicherung des Kunden hatte Bedenken, dass dieser tatsächlich erkrankt war. Entsprechende Ermittlungen durch ein privates Detektivbüro bestätigten den Verdacht und führten zu Abweisung der Zahlungsklage des Kunden. Das Landgericht betonte, die Ermittlungskosten seien zur "Rechtsverteidigung" der Versicherung notwendig gewesen und daher erstattungsfähig. Als unerheblich wertete das Gericht, dass sich das Ermittlungsbüro seine Informationen möglicherweise illegal beschafft hatte.

Quelle: ntv.de

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