Ratgeber

Raus aus der Steinzeit Betriebsrat hat Recht auf Rechner

Eine alte und teilweise kaputte Schreibmaschine ist für die Arbeit eines Betriebsrats unzumutbar. "Derartiges gehört zur Steinzeit der Bürokommunikation", urteilte das Kieler Landesarbeitsgericht. Der Arbeitgeber müsse dem Betriebsrat stattdessen einen Computer zur Verfügung stellen, wenn er bei betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben selber auch einen benutze (Az. 3 TaBV 31/09).

Die Schreibmaschine des Betriebsrats war etwas jüngeren Datums.

Die Schreibmaschine des Betriebsrats war etwas jüngeren Datums.

(Foto: picture-alliance / dpa)

 

Im konkreten Fall ging es um den Betreiber von bundesweit rund 10.000 Drogeriemärkten und den neunköpfigen Betriebsrat, der für mehr als 300 Mitarbeiter in Schleswig-Holstein zuständig ist. Dieser musste bislang Einladungsschreiben zu Betriebsratssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung, Protokolle und Beschlüsse sowie die monatlichen Informationsblätter mit der Hand oder auf einer 22 Jahre alten Schreibmaschine schreiben.

 

"Das ist angesichts des Umfangs der anfallenden Aufgaben im Zeitalter der EDV unzumutbar und degradierend", entschieden die Kieler Richter. "Niemand schreibt heutzutage mehr - längere - Texte per Hand oder gar mit Federkiel." Ein handschriftliches Sitzungsprotokoll anzufertigen und es mit einer elektrischen Schreibmaschine zu übertragen sei eine unvertretbare, degradierende Verschwendung von Arbeitszeit.

 

Das Landesarbeitsgericht bestätigte damit eine gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung, gegen die der Arbeitgeber Beschwerde eingelegt hatte. Eine Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung ließ das Landesarbeitsgericht nicht zu.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen