Ratgeber

Mietminderung möglich Bleirohre müssen weg

Das Trinkwasser in Deutschland soll bleifrei werden. Doch noch immer finden sich in vielen Haushalten Bleileitungen. Für Hausbesitzer kann das bedeuten: Die Rohre müssen schnellstens ausgetauscht werden. Doch viel Zeit bleibt nicht mehr.

Ob Blei im Trinkwasser ist, kann man nicht sehen. Befinden sich jedoch noch Bleirohre im Haus, erkennt man sie an einem dumpfen Klang.

Ob Blei im Trinkwasser ist, kann man nicht sehen. Befinden sich jedoch noch Bleirohre im Haus, erkennt man sie an einem dumpfen Klang.

(Foto: dpa)

Wegen eines neuen strengen Grenzwertes fürs Trinkwasser müssen Bleirohre in älteren Gebäuden künftig in der Regel ausgetaus cht werden. Aus Gesundheitsgründen darf ein Liter Wasser von 1. Dezember an nicht mehr als 0,01 Milligramm Blei enthalten, wie das Umweltbundesamt und das Bundesministerium für Gesundheit mitteilten. Werde der Grenzwert überschritten, müssten die Bleirohre meist komplett ausgetauscht werden.

Wasserversorger und Vermieter, die ihre Bleirohre zum Stichtag nicht vollständig ausgewechselt haben, müssen schriftlich oder per Aushang darüber informieren. Diese Regel ziele auf kleine Reste von Bleirohren, die noch vorhanden seien und eine nur geringe Konzentration mit sich brächten, hieß es im Gesundheitsministerium.

Überschreitungsursache muss beseitigt werden

"Wird der Blei-Grenzwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache der Überschreitung zu beseitigen", sagte der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth.

Das besonders stark belastete Standwasser morgens erst einmal eine Weile ablaufen zu lassen, verringert zwar die Bleikonzentration. Doch das bietet langfristig keinen sicheren Schutz vor Gesundheitsschäden. Schon einmal wurde der Grenzwert für Blei im Trinkwasser deutlich gesenkt: Waren früher noch 40 Mikrogramm je Liter zugelassen, sind es seit Dezember 2003 nur noch 25 Mikrogramm. Ab 1. Dezember 2013 gilt ein Höchstwert von 10 Mikrogramm pro Liter.

Das Nerven- und Blutgift Blei beeinträchtigt die Entwicklung des Nervensystems. Kinder nehmen im Vergleich zu Erwachsenen wesentlich mehr Blei auf. Selbst Konzentrationen von 0,01 bis 0,025 Milligramm beeinträchtigen Blutbildung und Intelligenzentwicklung vor der Geburt und während der ersten Lebensjahre. Ungeborene im Mutterleib und Kleinkinder sind besonders gefährdet. Sorgen macht Experten vor allem eine schleichende Belastung durch die Aufnahme kleiner Mengen.

Gesundheitsgefährdender Mangel der Mietsache

Um eine Belastung festzustellen, sollten Mieter den Hausbesitzer auffordern, nachzuweisen, dass das Trinkwasser unbedenklich ist. Kommt dieser der Aufforderung innerhalb von zwei Wochen nicht nach, kann der Mieter selbst eine Analyse in Auftrag geben. Die Hamburger Wasserwerke etwa bieten kostenlose Untersuchungen für Haushalte mit Schwangeren und Kleinkindern bis zu einem Jahr an. Alle anderen zahlen 20,23 Euro für eine einfache Analyse.

Stellt sich heraus, dass der Bleigehalt zu hoch ist, kann der Eigentümer zum Austausch der Rohre aufgefordert und verklagt werden. Werden die Grenzwerte regelmäßig überschritten, liegt ein gesundheitsgefährdender Mangel der Mietsache vor. Dieser berechtigt zu einer Mietminderung. Das Amtsgericht Hamburg hat einem Mieter eine Minderung von fünf Prozent zuerkannt, bei einem Kleinkind im Haus eine Minderung von neun Prozent. Der Austausch der Bleirohre ist eine Instandsetzungsmaßnahme und keine Modernisierung. Die Kosten dürfen daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.

Um selbst festzustellen, ob im Haus noch Trinkwasserrohre aus Blei existieren, sollten die sichtbaren Leitungen der Hausinstallation kontrolliert werden. Diese befinden sich z. B. im Keller vor und hinter dem Wasserzähler. Bleileitungen sind silbergrau und im Gegensatz zu Kupfer- oder Stahlleitungen weicher. Sie lassen sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben, haben einen dumpfen Ton im Klopftest und sind mit wulstigen Lötstellen verbunden.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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