Ratgeber

Ausgleich bei großer Verspätung Da gibts Geld für den Passagier

Flugreisende mit mehr als drei Stunden Verspätung haben fast immer Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Das teilt die Verbraucherzentrale Bayern mit. Die Fluggesellschaft könne sich nicht auf einen technischen Defekt hinausreden

Ist der Flug erheblich verspätet, gibt es einen Anspruch auf Entschädigung.

Ist der Flug erheblich verspätet, gibt es einen Anspruch auf Entschädigung.

Bei einer mehrstündigen Verspätung bekommen Flugreisende einen finanziellen Ausgleich. Die Fluggesellschaft kann sich dann nicht auf einen technischen Defekt der Maschine berufen. Die Verbraucherzentrale verwies in einer Mitteilung auf ein Urteil des Amtsgerichts Erding vom April dieses Jahres (Aktenzeichen: 3 C 1009/10/26.4.2011). Dabei wurde einem Passagier eine sogenannte Ausgleichszahlung wegen einer großen Flugverspätung zugesprochen.

Das Gericht habe seine Entscheidung mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009 begründet, heißt es weiter in der Mitteilung. Darin sei klargestellt worden, dass die Passagiere verspäteter Flüge denen annullierter Flüge gleichgestellt werden müssen, wenn sie einen Zeitverlust von mindestens drei Stunden erleiden. Sie hätten daher auch finanziellen Ausgleich zu erhalten, erläuterte die Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale im Freistaat, Petra von Rhein, in München.

Nicht auf technischen Defekt hinausreden

Die Fluggesellschaft konnte sich in dem vom Europäischen Gerichtshof verhandelten Fall nicht auf einen technischen Defekt hinausreden. Die in der Fluggastrechte-Verordnung beschriebenen "außergewöhnlichen Umstände" seien nach herrschender Rechtsprechung eng auszulegen, sagte von Rhein. "Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass technische Probleme für sich genommen nicht als außergewöhnliche Umstände anzusehen sind."

Quelle: ntv.de, dpa

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