Ratgeber

Keine ungehemmte Expansion Das darf ins Treppenhaus

Kinderwagen sind erlaubt, Schuhschränke nicht unbedingt: Mieter dürfen nicht alles im Treppenhaus abstellen. Eine ganze Reihe von Urteilen steckt ab, was geht.

Wer mit jungen Familien in einem Haus wohnt, muss mit Kinderwagen im Treppenhaus rechnen.

Wer mit jungen Familien in einem Haus wohnt, muss mit Kinderwagen im Treppenhaus rechnen.

In Treppenhäusern und Fluren dürfen sich Mieter nicht ungehemmt ausbreiten. So sind Blumenkübel oder ein kleiner Schuhschrank nur erlaubt, wenn Mitbewohner dadurch im Treppenhaus nicht beeinträchtigt werden, erklärt der Deutsche Mieterbund in Berlin mit Blick auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln. Reine Ordnungsgesichtspunkte nach dem Motto "Im Flur darf gar nichts stehen" kann der Vermieter allerdings nicht geltend machen. Treppenhäuser und Flure gehören zur Mietsache und sind Gemeinschaftsräume wie Waschküche, Speicher oder Partykeller.

Auch Fußmatten dürfen Mieter vor ihrer Tür auslegen. Weder der Vermieter noch die Nachbarn können einwenden, sie seien überflüssig, gefährdeten die anderen Treppenhausbenutzer oder behinderten die Hauswartfrau bei der Reinigung des Treppenhauses. Denn Fußmatten vor der Wohnungstür sind allgemein üblich, entschied das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg. Hier dürfen bei schlechter Witterung auch Schuhe abgestellt werden, befand das Oberlandesgericht Hamm.

Selbst eine Madonnenstatue im Treppenhaus muss von anderen Mietern hingenommen werden. Ein evangelischer Hausbewohner habe nicht das Recht, deshalb die Miete zu mindern, urteilte das Amtsgericht Münster. Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung beeinträchtigt ist – was durch das Aufstellen einer Madonna im Treppenhaus nicht gegeben ist.

Auch Kinderwagen dürfen im Eingangsbereich des Hausflurs abgestellt werden. Allerdings darf es dadurch nicht zu erheblichen Belästigungen für die Nachbarn kommen, entschieden der Bundesgerichtshof  und das Amtsgericht Aachen. Das gilt selbst dann, wenn laut Mietvertrag das Abstellen des Kinderwagens ausdrücklich verboten ist.

Doch gerade, damit es nicht zum Brand im Treppenhaus kommt, gilt nach Angaben des Deutschen Feuerwehrverbandes in Berlin: "Halten Sie Treppenhäuser und Flure frei von Kinderwagen, Hausrat, Müll und anderen brennbaren Gegenständen."

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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