48 Semester und kein Ende Dauerstudent muss gehen
21.09.2011, 09:46 UhrDie Universität Lübeck darf einen Dauerstudenten von der Hochschule verweisen, der nach 48 Semestern noch immer keine ärztliche Vorprüfung abgelegt hat. Das hat das Verwaltungsgericht in Schleswig in mündlicher Verhandlung entschieden (Az. 7 A 57/09). Das Gericht folgte der Argumentation der Hochschule, wonach der Student keine Chance auf nochmalige Zulassung zur Prüfung gehabt hätte.
Die Universität hatte den Studenten, der seit dem Wintersemester 1985/86 für das Fach Humanmedizin eingeschrieben war, 2009 exmatrikuliert. Dagegen hatte der Mann geklagt. Die Frage, ob Universitäten nach dem neuen Hochschulgesetz des Landes generell die Möglichkeit haben, Studenten nach Ablauf einer bestimmten Studiendauer zu exmatrikulieren, sei aber weiter offen, sagte eine Sprecherin. Gegen das Urteil ist Berufung beim Oberverwaltungsgericht möglich. (Az. 7 A 57/09)
Quelle: ntv.de, dpa