Bissig bleiben Die besten Zahnzusatzpolicen
20.04.2010, 11:49 UhrDer Gang zum Zahnarzt kann für Kassenpatienten eine teure Angelegenheit werden. Die Krankenkassen zahlen nur noch eine Art Grundversorgung. Wer auch nur geringe Extras in Anspruch nimmt, muss in der Regel das Portemonnaie zücken und zuzahlen. Vom Fortschritt in der Zahnmedizin, wie zum Beispiel Zahnimplantate, sind Kassenpatienten vollkommen abgehängt.

Vielen Deutschen sind die Zähne wichtig - und sie sind auch bereit, dafür zu zahlen. Der Versicherungsmarkt hat reagiert.
(Foto: © Thommy Weiss/Pixelio)
Der Markt der Zahnzusatzversicherungen ist in Bewegung gekommen. Viele Versicherer haben neue oder veränderte Angebote geschaffen, die die Stiftung Warentest auf Herz und Nieren geprüft hat. Bereits vor eineinhalb Jahren wurden Zahnzusatztarife unter die Lupe genommen. Seitdem hat sich die Zahl der "sehr guten" Policen von drei auf 16 erhöht. Insgesamt wurden 110 Angebote verglichen, die Versicherten aller gesetzlichen Kassen offenstehen und die Leistungen von "sehr gut" bis "ausreichend" bewertet. Dabei gab es auch deutliche Beitragsunterschiede.
Für die leistungsstärksten Zahnversicherungen müssen zum Beispiel 43-jährige männliche Neukunden zwischen 18 und 37 Euro im Monat zahlen, gleich alte Frauen zwischen 19 und 49 Euro. Bewertet hat die Stiftung Warentest die Leistungen eines Tarifs für Zahnersatz. Das sind zum Beispiel Kronen, Brücken, Prothesen, Inlays oder Implantate. Hier kann es für den Patienten ohne Versicherung teuer werden. Andere zahnärztliche Leistungen gehören zur Zahnbehandlung und werden normalerweise komplett von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Der Patient muss also außer der Praxisgebühr nichts zuzahlen.
Kooperationen mit Krankenkassen schränken ein
Fast alle gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Kunden ebenfalls private Zahnzusatzversicherungen an. Doch jede Kasse kooperiert nur mit einem oder wenigen Versicherern und die Gefahr ist deshalb groß, nicht das beste Angebot auf dem Markt zu bekommen. Daran ändert auch der kleine Beitragsnachlass nichts, den Versicherte bekommen, wenn sie den Vertrag über ihre Kasse abschließen.
Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte erfolgen, bevor die ersten größeren Eingriffe sich abzeichnen. Wurde eine Behandlung bereits begonnen, zahlt die Versicherung nichts. Zu spät ist es in der Regel auch, wenn der Zahnarzt bereits eine entsprechende Behandlung in Aussicht gestellt hat. Zum einen gelten bei den meisten Versicherungen Wartezeiten von acht Monaten, bis die Versicherung überhaupt das erste Mal zahlt. Zum anderen dürfen bei Vertragsabschluss keine Zahnprobleme verschwiegen oder verharmlost werden. Macht der Kunde absichtlich falsche Angaben, kann die Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zurücktreten und sogar unter Umständen bereits gezahlte Leistungen zurückfordern. Darüber hinaus deckeln viele Versicherer die Leistungen in den ersten drei bis sechs Jahren.
Tarifvergleich nicht einfach
Die unterschiedlichen Tarife sind für die Kunden laut Stiftung Warentest nur schlecht durchschaubar. Das liegt daran, dass Prozentangaben zu Erstattungen nicht einheitlich kalkuliert werden. So kann es vorkommen, dass eine 50-prozentige Erstattung mehr Wert ist, als eine 100-prozentige. Die Debeka zahlt beispielsweise im Tarif ZE50 immer 50 Prozent des Rechnungsbetrages. Die Hallesche sagt in ihrem Tarif plusZ eine 100-prozentige Erstattung zu. Dabei orientiert sich der Versicherer allerdings am Zuschuss, den der Kunde von seiner Krankenkasse erhält, und verdoppelt diesen. Kostet eine Krone 500 Euro, würde die Debeka 250 Euro erstatten, die Hallesche nur 122 bis 158 Euro.

Kieferorthopädische Leistungen sind nur in einigen Tarifen enthalten oder optional zubuchbar.
(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)
Außerdem muss man bei einem Vergleich beachten, dass die Leistungen der verschiedenen Tarife nicht identisch sind. Zusatzleistungen können teilweise noch separat hinzugebucht werden. Dies sind zum Beispiel Zuschüsse zu Prophylaxeleistungen, Kunststofffüllungen, Knirscherschienen, Wurzelbehandlungen oder auch kieferorthopädische Behandlungen.
Beim Vergleich der Tarife haben die Tester zwei verschiedene Kalkulationsgrundlagen unterschieden. Ein Teil der Versicherer kalkuliert nach Art der Lebensversicherung. Hierbei ist das Eintrittsalter des Kunden bei Vertragsabschluss Grundlage der Berechnung. Die anderen Versicherer stufen die Zahnzusatzversicherung wie eine Schadenversicherung ein. Das heißt, im Laufe des Vertrages steigen die Beiträge für die Kunden. Allerdings kann man daraus nicht ableiten, dass im ersten Fall die Versicherungsbeiträge nicht steigen. Zwar muss zusätzlich ein Treuhänder feststellen, dass die Ausgaben dauerhaft höher sind, als der Versicherer kalkuliert hat. Das ist aber in der Vergangenheit mehrfach passiert. So wurden beispielsweise die Tarife ZG der Barmenia und Z100 der Arag in diesem Jahr bis zu 30 Prozent teurer.
Besonderer rechtlicher Schutz
Allerdings genießen die Versicherungskunden bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung einen besonderen rechtlichen Schutz. Der Versicherer darf Verträge nicht kündigen und nur mit Zustimmung eines Treuhänders in Ausnahmefällen die Vertragsbedingungen ändern. Bei Tarifen nach Art der Schadenversicherung darf der Versicherer in den ersten drei Jahren kündigen und nachträglich Leistungen kürzen. Die meisten Versicherer schließen diese gesetzliche Möglichkeit aber in ihren Verträgen aus.
Als Testsieger hat die Stiftung Warentest bei den Tarifen nach Art der Lebensversicherung die HanseMerkur mit den Tarifen EZ+EZT sowie EZ+EZT+EZP ausgelotet. Bei den Tarifen nach Art der Schadenversicherung steht die Ergo Direkt mit den Tarifen ZAB+ZAE+ZBB sowie ZAB+ZAE+ZBB+ZBE an der Spitze.
Quelle: ntv.de