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Fast alle Lufthansa-Flüge gestrichen Diese Rechte haben Passagiere

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(Foto: dpa)

Beinahe alle Flugzeuge der Lufthansa bleiben am Montag wegen eines Warnstreiks am Boden. Tausende Flugverbindungen sind gestrichen, sowohl innerdeutsche als auch internationale Flüge. Wie kommen Reisende trotzdem ans Ziel und welche Rechte haben sie? Ein Überblick.

Die Lufthansa hat wegen eines Warnstreiks der Gewerkschaft Verdi am Montag fast alle Verbindungen innerhalb Deutschlands und Europas gestrichen. Auch mehrere Langstreckenflüge fallen aus. Passagiere haben nicht nur bei Flugausfällen Rechte. Auch bei Verspätungen stehen ihnen bestimmte Leistungen von Seiten der Fluggesellschaft zu. Entschädigungen gibt es bei Streiks grundsätzlich aber nicht.

Welche Flüge sind betroffen?

Von ursprünglich geplanten 1720 Abflügen in Deutschland werden laut Lufthansa voraussichtlich nur 32 starten. Besonders betroffen sind die Deutschland- und Europa-Verbindungen, doch auch zahlreiche Langstreckenflüge fallen aus. Flüge der Lufthansa-Tochter Germanwings sind von den Ausständen nicht betroffen.

Gestreikt wird im Einzelnen an den Flughäfen Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Düsseldorf, Köln und Norderstedt. In Berlin sollen die Arbeitsniederlegungen lediglich bis 14.30 Uhr dauern, in Nürnberg ist der Ausstand in den Morgenstunden geplant.

Auf der Webseite der Lufthansa informiert eine Liste mit allen gestrichenen Flügen über aktuelle Ausfälle. Die Fluglinie bittet zudem alle Reisenden, sich vor Reiseantritt bei der Lufthansa über den Status ihres Fluges zu informieren. Dafür hat die Lufthansa eine Hotline eingerichtet, unter der sich Anrufer aus Deutschland kostenlos informieren können: 0800 / 850 60 70.

Erster Ansprechpartner für Flugreisende ist immer die Fluggesellschaft, bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter.

Komme ich trotzdem ans Ziel?

Fluglinien sind verpflichtet, Passagiere bei einem Streik so schnell wie möglich auf einem anderen Weg an ihr Ziel zu bringen. Passagieren steht eine kostenlose Umbuchung auf einen späteren Flug zu. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist. Reisende müssen dabei aber auch andere Flugrouten akzeptieren, zum Beispiel einen Zwischenstopp. Die Lufthansa bietet zudem die kostenfreie Umbuchung auf einen Flug der Partnerairlines Austrian Airlines, Swiss oder Brussels Airlines an.

Auch bei einer großen absehbaren Verspätung sollten Passagiere immer zur ursprünglichen Abflugzeit am Flughafen sein. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Fluggesellschaft doch früher einen Ersatzflug anbieten kann - und der Reisende ihn dann verpasst.

Für Flugziele innerhalb Deutschlands können Passagiere ihr Ticket in einen Reisegutschein für die Bahn umwandeln lassen. Dazu müssen sie ihr elektronisches Ticket entweder online unter "Meine Buchungen" oder am Flughafen an einem Check-in-Automaten der Lufthansa in eine Fahrkarte der Deutschen Bahn umwandeln. Wer keine Zeit für eine Umbuchung hat, dem empfiehlt die Lufthansa den Kauf einer Bahn-Fahrkarte. Den Fahrpreis können sich Reisende anschließend bis zur Höhe des Werts des Flugtickets von der Lufthansa erstatten lassen.

Darf ich den Flug stornieren?

Einen wegen Streiks gestrichenen Flug kann der Kunde stornieren, er bekommt dann sein Geld zurück. Der Flug muss dafür jedoch tatsächlich storniert worden sein. Die bloße Ankündigung eines Streiks reicht für eine kostenfreie Stornierung nicht aus.

Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, sollten sich Urlauber an den Reiseveranstalter wenden.

Welche Ansprüche habe ich bei Verspätungen?

Bei Flügen bis zu 1500 Kilometern haben Fluggäste ab zwei Stunden Verspätung des Abflugs Anspruch auf Betreuungsleistungen - also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden, ab 3500 Kilometern nach vier Stunden. Hebt der Flieger mit einer Verspätung von mehr als fünf Stunden ab, können Passagiere von der Reise zurücktreten und sich den Kaufpreis erstatten lassen.

Für die Verpflegung verteilen die Fluggesellschaften in der Regel Gutscheine. Keine genauen Vorschriften gibt es dazu, wie hoch der Betrag sein muss. In der EU-Verordnung heißt es nur, dass Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen.

Können Passagiere erst am kommenden Tag oder noch später weiterfliegen, müssen Airlines sich um eine Übernachtungsmöglichkeit kümmern. Laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reicht eine Pritsche im Terminal in der Regel nicht aus. Es müsse aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Lediglich in Ausnahmesituationen müssten Fluggäste mit einem Feldbett vorliebnehmen.

Erhalte ich auch Geld als Entschädigung?

Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. Die Fluggesellschaften werten Streiks aber wie miserables Wetter als außergewöhnlichen Umstand. Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem entschied: Streiks könnten als außergewöhnlicher Umstand von Airlines "nicht beherrscht" werden.

Quelle: ntv.de, nne/dpa/AFP

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