Ratgeber

Mit 65 ist Schluss Diskriminiert durch Rente?

Während in Deutschland immer noch diskutiert wird, ob die Rente mit 67 zumutbar ist, plagen eine Putzfrau in Hamburg ganz andere Sorgen: Sie will nicht in Rente, muss aber. Der Zwangsruhestand sei Altersdiskriminierung, findet die Frau und zieht vor den Europäischen Gerichtshof.

Weil ihre Rente zu niedrig ausfiel, wollte die Frau weiterarbeiten.

Weil ihre Rente zu niedrig ausfiel, wollte die Frau weiterarbeiten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Viele können ihre Rente kaum erwarten, mancher würde aber auch gern weiterarbeiten – doch ein Recht darauf gibt es nicht. Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter automatisch mit Erreichen des Rentenalters in den Ruhestand schicken, hat nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Damit bestätigten die Richter entsprechende Klauseln in deutschen Tarifverträgen (Az: C-45/09).

 

Das Beschäftigungsverhältnis darf also automatisch enden, wenn der Mitarbeiter das 65. Lebensjahr vollendet - solange im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Es handle sich nicht um eine Diskriminierung wegen des Alters, entschieden die höchsten EU- Richter.

Zu wenig zum Leben

Damit wies der Gerichtshof die Klage einer Putzfrau aus Hamburg ab. Die Frau hatte 39 Jahre lang eine Kaserne in Hamburg-Blankenese gereinigt und zuletzt mit diesem Teilzeitjob 307 Euro monatlich verdient. Als sie ins Rentenalter kam, wollte der Arbeitgeber sie nicht weiterbeschäftigen. Darin sah die Klägerin eine Alters-Diskriminierung. Sie musste von einer monatlichen Rente von netto 228,26 Euro leben.

 

Die Richter bestätigten aber die Klausel im Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung. Sie wiesen darauf hin, dass solche Klauseln seit langem Teil des Arbeitsrechts und durchaus üblich sind. Die Regeln gäben Arbeitgebern und Arbeitnehmern Planungssicherheit. Zudem müsse ein Unternehmen für die fragliche deutsche Regelung die Zustimmung des Mitarbeiters einholen.

Nicht zu alt für Abfindung

Eine andere Klausel zur Altersfrage erklärte der Gerichtshof dagegen in einem zweiten Urteil für ungültig. Dabei ging es um einen dänischen Fall. Eine Firma muss demnach einem Arbeitnehmer nach dessen Entlassung auch dann eine Abfindung zahlen, wenn dieser bereits alt genug sei, um eine Altersrente zu beziehen. Die Verweigerung der Abfindung wegen des Rentenalters stelle eine Alters-Diskriminierung dar (Az: C-499/08).

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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