Ratgeber

Arbeitgeber in der Pflicht Diskriminierung teuer

Die Diskriminierung von Beschäftigten kann Unternehmen teuer zu stehen kommen. So sprach das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einer Arbeitnehmerin 20.000 Euro Schmerzensgeld zu (Az: 15 Sa 517/08). Außerdem wurde der Arbeitgeber verpflichtet, dauerhaft die Differenz ihrer Vergütung zu derjenigen einer Beförderungsstelle zu zahlen. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Die Arbeitnehmerin war als Abteilungsleiterin beschäftigt. Sie hatte sich auf die Funktion einer Personaldirektorin beworben, bekam die Stelle aber nicht. Dem Gericht genügten Indizien für die Annahme einer Diskriminierung: So sind in dem Unternehmen zu zwei Drittel Frauen beschäftigt, aber alle 27 Führungsfunktionen von Männern besetzt. Der Arbeitgeber konnte dieses Indiz nicht durch eine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien widerlegen. Die Arbeitnehmerin sei deshalb in der Vergütung so zu stellen, als wäre sie befördert worden. Weil die Nichtberücksichtigung bei der Beförderung auch eine Persönlichkeitsrechtsverletzung sei, gebe es einen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Quelle: ntv.de

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