Ratgeber

Lackschaden nach Auto-Durchsuchung Drogenfahnder haften nicht

Sofern die Beamten fündig werden, müssen sie für eventuelle Schäden nicht haften.

Sofern die Beamten fündig werden, müssen sie für eventuelle Schäden nicht haften.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wenn Drogenfahnder ein Auto durchforsten, sind sie nicht unbedingt zimperlich.  Für Schäden, die bei der rechtmäßigen Durchsuchung eines Autos nach Drogen entstehen, muss die Polizei aber nicht haften. Das hat das Landgericht Magdeburg entschieden (10 O 787/11).

Geklagt hatte eine Mutter, deren Sohn ihr Auto genutzt hatte, um Drogen einzukaufen. Als die Polizei das Auto mit einem Spürhund durchsuchte und Marihuana sowie einen geladenen Revolver fand, entstanden den Angaben der Frau zufolge Kratzer und Lackschäden in Höhe von rund 4000 Euro. Die Polizei bestritt vor Gericht die Schadenshöhe und berief sich auf die Rechtmäßigkeit des Einsatzes. Dem folgten die Richter.

Die Mutter könne jedoch Ansprüche gegen ihren Sohn stellen, da sie vermutlich nicht damit einverstanden gewesen sei, dass dieser ihr Auto für Drogentransporte nutzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat einen Monat Zeit, um Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg einzulegen.

Quelle: ntv.de, dpa

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