Ratgeber

Verbraucherzentralen warnen Dubiose Mahnbescheide

Verbraucher sollten sich nicht von unberechtigten Mahnbescheiden dubioser Internetfirmen einschüchtern lassen. Betroffene müssten aber rasch handeln und binnen zwei Wochen nach Erhalt Widerspruch einlegen, raten die Verbraucherzentralen Rheinland-Pfalz und Thüringen. Der Mahnbescheid sei ein einfacher und kostengünstiger Weg, Geld einzutreiben. Allerdings prüfe kein Gericht, ob die erhobenen Forderungen auch berechtigt sind.

In den letzten Monaten häufen sich den Angaben zufolge Fälle, bei denen Verbraucher nach der Anmeldung bei Webseiten Rechnungen bekommen, obwohl sie keinen Vertrag mit dem Betreiber der Seite geschlossen haben. Die dubiosen Firmen behaupteten das Gegenteil und versuchten, Verbraucher mit Anwälten und Inkassobüros einzuschüchtern. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz tritt in diesem Zusammenhang häufig ein Unternehmen namens Online Content Ltd. in Erscheinung, das unter anderem die Seite www.berufe-welt.de betreibt.

Nachträgliche einseitige Vertragsänderung nicht möglich

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt hingegen vor Abzocke über die Internetseiten "fabriken.de" und "rezepte-ideen.de". Die Seiten werden von einer Düsseldorfer Firma betrieben. Sie hatte an angemeldete Besucher der Internetseiten Rechnungen geschickt mit der Begründung, dass Sponsoren für diese Angebote im Netz fehlten. Deren Nutzer müssten darum ab Februar 2009 sieben Euro monatlich zahlen. Bei einem Zwei-Jahres-Vertrag würden demnach 168 Euro fällig. Für diese Forderung gebe es keine rechtliche Grundlage, stellten die Verbraucherschützer klar.

Die Angebote waren zuvor kostenlos. Die Zahlungsaufforderungen seien nicht rechtmäßig, weil die Düsseldorfer Firma die Verträge mit ihren Nutzern nicht nachträglich ändern dürfe. Dass die Verbraucher E-Mails mit Hinweisen auf die beginnende Kostenpflicht bekommen hätten, sei nicht genug. Denn bei nachträglichen Vertragsänderungen müssen beide Seiten einverstanden sein. Schweigen ist keine Zustimmung. Die Geschäftsbedingungen umzuschreiben, reiche nicht aus, erklärten die Verbraucherschützer.

Quelle: ntv.de

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