Ratgeber

Werbung für illegale Angebote Ebay ist in der Pflicht

Nicht alle Ebay-Auktionen sind legal. Vor allem Markenherstellern ist der Online-Marktplatz ein Dorn im Auge, weil dort nicht nur Fälschungen angeboten werden, sondern auch unverkäufliche Produktmuster, die eigentlich nie im Handel landen sollten. Der EuGH musste nun entscheiden, wie weit Ebay in solchen Fällen zur Verantwortung gezogen werden kann.

Werden illegale Produkte beworben, muss Ebay haften.

Werden illegale Produkte beworben, muss Ebay haften.

Ebay muss für Markenrecht-Verstöße der Händler haften, wenn deren illegalen Angebote etwa mit Werbung aktiv unterstützt oder Hinweise auf gefälschte Produkte ignoriert werden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) und präzisierte damit die Verantwortlichkeit von Internet-Marktplätzen bei Markenrecht-Verstößen. (Az: C-324/09)

Weil auf der Plattform in Großbritannien mehrfach Fälschungen sowie unverkäufliche Muster des französischen Kosmetikriesen L'Oréal angeboten wurden, hatte der Konzern geklagt. Der High Court in London legte den Streit dann dem EuGH vor. Nach dessen Überzeugung kann sich Ebay nicht auf Ausnahmeregelungen zur Verantwortlichkeit bei Markenrecht-Verstößen berufen, wenn es professionelle Händler beim Verkauf aktiv unterstützt.

Solch eine aktive Rolle könne schon darin bestehen, die Präsentation der Verkaufsangebote zu optimieren oder diese Angebote mit Internetwerbung in Suchmaschinen zu fördern. Ebay könne sich in solchen Fällen Kenntnisse über die beworbenen Angebote verschaffen und müsse diese Möglichkeit auch nutzen, urteilte das Gericht.

Das Unternehmen sei aber auch in der Verantwortung, wenn es Händler nicht aktiv unterstützt. Dies gilt laut EuGH etwa dann, wenn Ebay von Herstellern auf gefälschte Produkte hingewiesen wird, diese Angebote aber nicht unverzüglich löscht oder den Zugang zu ihnen sperrt.

Händler müssen selber suchen

Ähnlich hatte 2010 der Oberste Gerichtshof der USA auf eine Klage des Luxusjuweliers Tiffany entschieden: Ebay müsse nicht selbst die Echtheit aller auf seiner Plattform angebotenen Waren prüfen, sondern darauf reagieren, wenn die Markeninhaber Fälschungen bei Ebay anzeigten. In Frankreich hatte Ebay dagegen 2008 einen ähnlichen Prozess gegen die Luxusgüter-Gruppe LVMH verloren.

Im Zuge dieser Streitfälle hat Ebay inzwischen ein System entwickelt, das es den Herstellern ermöglicht, angebotene Produkte etwa als Fälschungen anzuzeigen. In solchen Fällen wird das Ebay-Konto des Anbieters gesperrt.

Quelle: ntv.de, AFP

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