Ratgeber

Auf eigene Artikel geboten Ebay sperrt Händlerkonten

Das Internetauktionshaus Ebay darf bei Verstößen gegen Anforderungen an die Zuverlässigkeit die Konten gewerblicher Verkäufer sperren. Wenn Ebay-Vorgaben nicht eingehalten werden, seien Kündigungen rechtens, entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG). Im konkreten Fall war vom Mitgliedskonto eines Computershops mehrfach bei Auktionen für Waren geboten worden, die von einem anderen Konto desselben Computershops aus eingestellt worden waren. Wenn sich kein dritter Käufer fand und der Anbieter auf seinem höchsten Gebot sitzen blieb, sei der Verkauf rückabgewickelt worden, um die anfallenden Ebay-Gebühren zu sparen. (Az: Kart W 11/09)

Für gewerbliche Händler gelten strenge Regeln.

Für gewerbliche Händler gelten strenge Regeln.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ebay hatte laut Gericht daraufhin alle Mitgliedskonten sofort gesperrt und das Vertragsverhältnis gekündigt. Der Antrag des Computershops auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Freischaltung seiner Konten blieb vor dem Landgericht Potsdam ohne Erfolg. Die dagegen eingelegte Beschwerde wies der OLG-Kartellsenat nach mündlicher Verhandlung zurück.

Die versuchte oder vollendete Beeinflussung des Auktionsergebnisses zulasten von Mitbietern sei ein schwerer Vertragsverstoß des Computershops, der die fristlose Kündigung und die sofortige Sperrung aller Konten rechtfertige. Das Urteil vom 17. Juni ist nach der jetzt vorliegenden schriftlichen Begründung rechtskräftig.

Chef haftet für Mitarbeiter

Das Argument, ein Mitarbeiter sei für die Manipulationen verantwortlich, ließ das Gericht nicht gelten. Ein gewerblicher Verkäufer könne sich nicht darauf berufen, dass ein Mitarbeiter unbefugt und ohne seine Kenntnis gehandelt habe. Der Verkäufer hafte für seinen Mitarbeiter, da er seine Zugangsdaten an ihn weitergegeben und damit das missbräuchliche Handeln von seinen Konten aus ermöglicht habe.

Das Auktionshaus geht laut Gericht im Interesse des Kundenschutzes mit scharfen Maßnahmen gegen Verstöße vor. Es würden Verträge fristlos gekündigt und Konten der Händler von einem auf den anderen Tag gesperrt. Das für die deutsche Ebay-Niederlassung zuständige Landgericht Potsdam und zweitinstanzlich das Brandenburgische Oberlandesgericht seien in der Vergangenheit in einer Reihe von Fällen ­ im Ergebnis fast immer erfolglos - von Händlern angerufen worden, die eine derartige fristlose oder fristgerechte Kündigung nicht hinnehmen wollten.

Private Preistreiberei

Auch bei Privatverkäufern versucht das Auktionshaus, Preistreiberei zu unterbinden: "Gerade wenn wir das bei einem Mitglied wiederholt feststellen, muss es damit rechnen, vom Handel ausgeschlossen zu werden", sagte Ebay-Sprecherin Maike Fuest gegenüber der dpa. Ob der Nutzer dabei über ein Zweitprofil Gebote abgibt oder jemanden als Strohmann mitbieten lässt, spiele keine Rolle. Das Unternehmen habe Mittel und Wege, beides herauszufinden - und gehe dabei auch Hinweisen oder Beschwerden anderer Nutzer nach.

Quelle: ntv.de, ino, dpa

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