Ratgeber

Steuerbescheid Ein Monat Zeit für Einspruch

Für einen Einspruch gegen seinen Einkommensteuerbescheid hat der Steuerzahler nur einen Monat Zeit. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Er beruft sich dabei auf einen Beschluss des Bundesfinanzhofs in München (Az.: III B 141/07). Wer den Einspruch nach Ablauf der Frist einreicht, hat keine Chance, auf mögliche Fehler oder erhöhte Kosten einzuwirken. Arbeitsüberlastung, Vergesslichkeit oder ein Absturz des Computers würden als Gründe für das Fristversäumnis nicht akzeptiert.

In dem Fall hatte der Kläger behauptet, das Schreiben der Finanzbehörde erst sechs Tage später bekommen zu haben. Außerdem sei das Postunternehmen unzuverlässig. Diese Behauptung konnte er aber nicht beweisen. Der Einspruch wurde abgelehnt. Bei plötzlicher Krankheit oder im Fall eines Urlaubs kann der Steuerzahler nach Angaben des NVL aber einen Antrag auf Wiedereinsetzung stellen. Bei einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird er so gestellt, als habe er die Frist nicht versäumt.

Quelle: ntv.de, Merkblätter genügen nicht

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