Ratgeber

Gut zu wissen, Nr. 79 Einsteigen, Türen schließen

Fahrgäste müssen beim Einsteigen in einen Zug nicht mit einem Signal vor schließenden Automatiktüren gewarnt werden. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: I-19U 10/06).

Bahnbetreiber müssten demnach nicht haften, wenn sich ein Fahrgast an einer den Vorschriften entsprechenden Tür verletzt hat. Es sei Sache des Fahrgastes, beim Einsteigen aufzupassen. Schließlich gebe es eine Vielzahl von Türen, zum Beispiel an Aufzügen, die sich ohne Signalton schließen.

Geklagt hatte eine ältere Dame, die sich beim Einsteigen in einen Zug an den Automatiktüren verletzt hatte. Sie warf dem Bahnbetreiber vor, die Türen seien nicht sicher und insbesondere für ältere Menschen ein Problem. Das Gericht widersprach ihrer Ansicht, dass sich das Schließen der Türen ankündigen müsse. Bahnbetreiber müssten aber dafür sorgen, dass sich die Zugtüren bei einem Kontakt wieder öffnen und niemand eingeklemmt werden kann.

Quelle: ntv.de

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