Gasrechnung eigenmächtig gekürzt EnBW verklagt Kunden
17.06.2010, 08:35 UhrHöhere Gaspreise? Da machte ein EnBW-Kunde nicht mit. Er zahlte Gas nur auf dem Preisniveau von Herbst 2005 - obwohl sich die Preisspirale nach oben drehte. EnBW klagte die offenen Rechnungen ein.

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Erhöhte Gaspreise des Energiekonzerns EnBW im Zeitraum von 2005 bis 2008 sind rechtens. Das entschied das Stuttgarter Landgericht. Ein ehemaliger Kunde der Energie Baden-Württemberg (EnBW) verlor damit seinen Prozess um offene Gasrechnungen über 1080 Euro (Az.: Landgericht: 4 S 247/09 - Amtsgericht: 1 C 5677/08). Er hielt die Gebühren für unangemessen und überhöht. Der Energiekonzern hatte die Preiserhöhung mit gestiegenen Bezugspreisen am Weltmarkt begründet.
Dies hielt das Amtsgericht Stuttgart schon 2009 für einen legitimen Grund für die Preiserhöhungen. In zweiter Instanz bestätigte das Landgericht die Entscheidung gegen den 40-Jährigen, der nun zahlen muss. Die EnBW begrüßte das Urteil und betonte, die Preiserhöhungen seien transparent vermittelt worden.
Bei der Urteilsverkündung war der Mann nicht im Saal. Er hatte seine Gasrechnungen von Ende 2005 bis 2008 auf Grundlage der Preise vom Oktober 2005 gezahlt. Die Differenz zum Preisanstieg - 1080 Euro - beglich er nicht. Mittlerweile hat er den Anbieter gewechselt. Beim Verhandlungsauftakt Mitte Mai hatte der 40-Jährige gesagt, er könne die Preissteigerungen nicht nachvollziehen.
Faktenlage zu dünn
Besonders juristische Formalia spielten beim Berufungsprozess eine Rolle. Die Richterin urteilte, das Amtsgericht habe in erster Instanz sorgfältig gearbeitet und keineswegs seine Kompetenz überschritten. Dem 40-Jährigen seien hingegen Fehler unterlaufen. Seine Angaben seien teilweise widersprüchlich gewesen.
Der Vorwurf des Mannes, das Amtsgericht habe keine Ermittlungen zu den Hintergründen der Gaspreise eingeleitet, sei nicht berechtigt. "Das ist eine falsche Rechtsauffassung", sagte die Richterin. In Zivilverfahren gelte der sogenannte Beibringungsgrundsatz. Der Mann hätte demnach selbst die Fakten darlegen müssen. Diese wären dann durch den Richter oder Sachverständige geprüft worden.
Verbraucherzentrale fordert mehr Geld für Ermittlungen
Eckard Brenner, Referent der Verbraucherzentrale, forderte mehr Geld für Gerichte, damit diese bei komplexen Themen verstärkt auf unabhängige Gutachter zugreifen könnten. Bislang informierten sich Richter häufig durch Expertisen, die von Firmen in Auftrag gegeben würden und damit nicht unabhängig seien. Das Urteil sei für Energiekonzerne kein Freibrief, Gaspreise zu erhöhen, sagte Brenner. "Das ist ein Einzelfall." Klagen gegen überhöhte Energiepreise hätten weiterhin Aussicht auf Erfolg.
Eine Revision gegen die Entscheidung ist nicht zugelassen. Gegen die Nicht-Zulassung der Revision kann der 40-Jährige beim Bundesgerichtshof klagen.
Quelle: ntv.de, dpa