Ratgeber

"Dein Sohn wird sterben" Facebook-Drohung hat Konsequenzen

In der Anonymität des Internets lassen sich Menschen zu allerlei Unflätigkeiten hinreißen. Und auch wenn man nicht alles ernst nehmen muss: Wer andere Menschen im virtuellen Raum ernsthaft bedroht, der bekommt auch in der "echten" Welt Kontaktverbot.

Wer sich von anderen Facebook-Mitgliedern belästigt fühlt, kann diese auch ganz einfach blockieren.

Wer sich von anderen Facebook-Mitgliedern belästigt fühlt, kann diese auch ganz einfach blockieren.

(Foto: dpa)

Facebook-Nutzer, die andere über das Netzwerk bedrohen, können mit einem Kontakt- und Näherungsverbot belegt werden. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm klargestellt und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. In dem Fall hatte eine Frau eine ganze Familie via Facebook beleidigt und bedroht (Az.: 2 UF 254/12).

Am Anfang war die Frau nach eigener Darstellung selbst das Opfer: Sie sei vom Bruder ihrer Facebook-Kontrahentin betrogen worden, als dieser Bestellungen im Namen Dritter an ihre Anschrift schickte. Die Frau rächte sich via Facebook – allerdings nicht an dem vermeintlichen Betrüger, sondern an dessen Mutter und seiner Schwester. In Nachrichten an die Mutter sprach sie von "deiner fetten Tochter und ihrem hässlichen Sohn". Auf dem Facebook-Profil der Tochter gab es bald weitere Beleidigungen Drohungen. Unter anderem die, den siebenjährigen Jungen oder ein Mitglied der Familie "kalt zu machen",  ihnen "aufzulauern" und dem "Spastikind" einen "Stein an den Kopf zu werfen".

Die Mutter des Sohnes beantragte daraufhin Schutzmaßnahmen. Zu Recht, fand das Familiengericht und erließ eine Reihe von Verboten gegen die Frau: Sie dürfe sich den Antragstellern nicht mehr als 30 Meter nähern und müsse 100 Meter Mindestabstand zu ihrer Wohnung halten. Außerdem dürfe sie keinen Kontakt mit ihnen aufnehmen, insbesondere nicht über E-Mail oder Facebook, so das Amtsgericht.

Die Frau beschwerte sich beim Oberlandesgericht über die Anordnungen, die ihr übertrieben schienen. Sie bekam aber nur in einem Punkt Recht: Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit befristete das OLG die Maßnahmen bis zum November 2014. Bei den Verboten bleibt es aber: Die übermittelten Nachrichten seien rechtswidrige Drohungen. Und die hätten die Mutter und ihr Sohn durchaus ernst genommen. Die vorhergehende Straftat durch den Bruder sei keine Rechtfertigung, stellten die Richter klar und brummten der Frau auch die Kosten des Verfahrens auf.

Quelle: ntv.de, ino

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