"Kostenlos" ist irreführend Facebook wird abgemahnt
26.02.2015, 10:45 UhrInternet-Giganten wie Google und Apple hat die Verbraucherzentrale Bundesverband bereits Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgetrotzt. Nun nimmt sich die Organisation die neuen umstrittenen AGBs von Facebook vor.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat Facebook abgemahnt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer verstoßen 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie des Netzwerks gegen geltendes Recht. Der Verband kritisiert insbesondere die Auswertung von Nutzerdaten zur Verknüpfung mit Werbung.
"Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden", erklärt der Verband. Nach deutschem Recht dürfen Unternehmen persönliche Daten nur verwerten, wenn die Nutzer dem zustimmen. Diese Einwilligung fehle bei Facebook. Die Verbraucherschützer werfen Facebook außerdem vor, das eigene Geschäftsmodell zu verharmlosen. "Facebook ist und bleibt kostenlos", heißt es auf der Anmelde-Seite des Netzwerks. Das sei irreführend. "Nutzerinnen und Nutzer zahlen zwar kein Geld für die Benutzung von Facebook. Dafür nutzt Facebook sämtliche Daten der Nutzer und verkauft diese in Form von personalisierten Werbeplätzen an werbetreibende Unternehmen", erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Die Informationen über die Nutzer seien für Facebook "bares Geld" wert.
Anlass der Abmahnung war auch die neue Datenschutzrichtlinie, die Facebook zum 31. Januar eingeführt hatte. Datenschützer und Politiker hatten die neuen Regeln deutlich kritisiert. Neben der fehlenden Einwilligung in die Verwendung personenbezogener Daten moniert der vzbv unter anderem die Klarnamenpflicht, die bei Facebook allerdings von Anfang an Standard war. Problematisch seien auch die Voreinstellungen im Zusammenhang mit der Privatsphäre, Markierungen und Werbeanzeigen. So sei das Auffinden durch Suchmaschinen bereits voreingestellt. Auch die Entscheidung darüber, ob beispielsweise das "Liken" in Verbindung mit dem jeweiligen Namen für Werbung genutzt werden dürfe, nehme Facebook seinen Nutzern zunächst ab.
Mit der Abmahnung wolle man nicht generell die Datenerhebung verbieten, betont Carola Elbrecht vom vzbv. "Wichtig ist einfach nur, dass die Nutzer wissen müssen, was mit ihren Daten geschieht, wohin die weiter gegeben werden, wozu sie verwendet werden. Das sehen wir bei Facebook nicht."
Facebook gibt sich überrascht
Facebook hat die Beschwerden inzwischen zurückgewiesen. "Wir sind sicher, dass die Updates (der Nutzerregelungen) den Gesetzen entsprechen", erklärte das Online-Netzwerk. Im Übrigen sei man überrascht, dass sich der vzbv auf bestehende Richtlinien und Funktionen fokussiere, die von Facebook schon seit zehn Jahren verwendet würden, etwa die Klarnamenpflicht.
Die Verbraucherzentralen selbst hätten zunächst auch positiv angemerkt, dass die neuen Bedingungen einfacher zu verstehen seien. Mit der irischen Datenschutzbehörde spreche man regelmäßig über die Nutzungsbedingungen und prüfe, ob sie dem EU-Datenschutzrecht entsprechen.
Bis Mitte März hat Facebook Zeit, auf die Abmahnung zu reagieren. Passiert bis dahin nichts, könnte der Fall vor Gericht gehen. Das Unterlassungsverfahren wird indirekt vom Bundesjustizministerium gefördert.
Quelle: ntv.de, ino/dpa