Ratgeber

Ab 50 Euro Schaden wird geahndet Fahrerflucht ist Straftatbestand

Noch nicht im Amt, aber schon in den Schlagzeilen: Gegen den designierten FDP-Generalsekretär Patrick Döring wird wegen möglicher Fahrerflucht ermittelt. Autofahrer landen schnell vor Gericht, wenn sie einfach wegfahren - selbst bei kleinen Schäden.

Auch bei weniger drastischen Folgen drohen ernsthafte Konsequenzen

Auch bei weniger drastischen Folgen drohen ernsthafte Konsequenzen

(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)

Ein kaputter Außenspiegel mag kein großer Unfallschaden sein, doch er kann trotzdem ein Nachspiel vor Gericht haben: wenn der Verursacher sich unerlaubt aus dem Staub macht. „Ab einem Sachschaden in Höhe von 50 Euro ist der Straftatbestand der Fahrerflucht erfüllt“, erklärt Volker Lempp, Verkehrsrechtsexperte beim Auto Club Europa (ACE). Dann drohen eine Geldstrafe oder in schweren Fällen bis zu drei Jahre Haft. Bei Sachschäden unter 50 Euro mache sich ein flüchtiger Fahrer zwar nicht strafbar, so Lempp. Er müsse aber mit 35 Euro Bußgeld rechnen, wenn er später doch noch erwischt wird.

Wenn zum Beispiel ein Autofahrer einen parkenden Wagen beschädigt, ist er laut dem Strafgesetzbuch verpflichtet, an der Unfallstelle auf den Fahrzeugbesitzer zu warten. Ist dafür keine Zeit, rät Lempp, die Polizei zu rufen. Hinterlässt der Verursacher lediglich seinen Kontaktdaten am demolierten Auto, kann das als Fahrerflucht ausgelegt werden, betont der ACE-Verkehrsrechtler. Einen Zettel hinter den Scheibenwischer zu klemmen, reiche nicht aus.

Patrick Döring soll Mitte November in Hannover mit seinem Privatwagen den Außenspiegel eines anderen Fahrzeugs beschädigt haben, anschließend jedoch weitergefahren sein. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover wegen möglicher Fahrerflucht gegen den FDP-Politiker.

Quelle: ntv.de, dpa

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