Ratgeber

Verschwiegene Pfunde Fett ist nicht krank

Fettleibigkeit ist keine Krankheit, die einer Unfallversicherung gemeldet werden muss. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor (Az.: 20 U 05/07). Üblicherweise müssen Kunden eines Versicherungsunternehmens sowohl bei Vertragsabschluss als auch bei einer Schadensmeldung bestehende Vorerkrankungen angeben. Für Fettleibigkeit, auch Adipositas genannt, gilt das dem OLG zufolge aber nicht.

Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der auf einem Bolzplatz Fußball gespielt hatte und in einer Bodenkuhle umgeknickt war. Er erlitt einen Fußwurzelausriss am linken Fuß. Als der Fuß in Gips war, entwickelte sich eine Thrombose, gefolgt von einem dauerhaften postthrombotischen Syndrom. Ein Gutachter bestimmte die Invalidität auf ein Fünftel des Beinwertes, nach der konkreten Versicherung waren das 8375 Euro.

Der Versicherer machte geltend, der Kunde habe seine Adipositas nicht mitgeteilt. Außerdem sei ein ungeknickter Fuß kein "plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" - und daher im Sinne der Vertragsbedingungen auch kein Unfall. Das Gericht teilte diese Auffassung aber nicht: Das Ereignis sei als Unfall zu entschädigen.

Quelle: ntv.de

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