"Änderungen vorbehalten" Flugzeiten verschieben sich zu oft
21.06.2011, 13:59 UhrSo manche Urlaubsreise bekommt Kratzer, weil sich die Abflugszeiten scheinbar beliebig ändern. Da verlieren Reisende schon mal einen Urlaubstag, weil der Flieger plötzlich ganz spät startet. Dagegen wollen die Verbraucherzentralen nun vorgehen.
Reiseanbieter sind wegen kurzfristiger Änderungen der Startzeit von Urlaubsflügen ins Visier von Verbraucherschützern geraten. Auf Zeitangaben bei der Buchung könnten sich Kunden oft nicht verlassen, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Reisebestätigung fänden sich meist nur versteckte Hinweise wie "Änderungen vorbehalten". Zehn Unternehmen seien abgemahnt worden, gegen fünf Reiseveranstalter und Fluggesellschaft will der Verband klagen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) erläuterte, Änderungen seien bei Pauschalreisen mit langem Buchungsvorlauf nicht ganz vermeidbar.
"Verbraucher benötigen Verlässlichkeit, gerade bei Reisen und im Urlaub", sagte VZBV-Vorstand Gerd Billen. Änderungen von Flugzeiten dürfe es nur in engen Grenzen geben. Wenn erst nachträglich in den Reiseunterlagen Nachtflüge angekündigt würden, sei dies eine starke Beeinträchtigung - ebenso, wenn durch einen späteren Flug Urlaubszeit verloren gehe. Wären die geänderten Zeiten früher bekannt gewesen, hätte mancher womöglich eine Reise gar nicht gebucht.
Zu Flugzeitverschiebungen könne es in Einzelfällen kommen, sagte eine DRV-Sprecherin. Gründe seien kurzfristige Änderungen, etwa wenn die Flugsicherung Startzeiten verschiebe, es Arbeiten an Flughäfen oder besondere Wetterlagen wie Tropenstürme oder Aschewolken gebe. Die Pauschalpakete der Reiseveranstalter würden meist aber schon ein Jahr im Voraus geschnürt.
Quelle: ntv.de, dpa