Zugverspätungen Fordern statt meckern
29.07.2009, 11:35 UhrBahnfahrer haben seit heute mehr Rechte bei größeren Verspätungen und Zugausfällen. Die Entschädigung wird erhöht. Für die Deutsche Bahn (DB) und ihre private Konkurrenz gibt es jetzt ein einheitliches Antragsformular und eine zentrale Bearbeitungsstelle.
Entschädigung: Bahnreisende haben ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent (bisher: 20 Prozent) des Fahrpreises, ab 120 Minuten auf 50 Prozent. Maßgeblich ist die Verspätung am Zielort. Das gilt auch bei Nutzung mehrerer Züge verschiedener Bahnunternehmen. Verspätet sich ein ICE-Sprinter um mehr als 30 Minuten, wird der Aufpreis erstattet.
Ausnahmen: Es gilt eine Bagatellgrenze von vier Euro. Liegt die Entschädigung darunter, wird nichts erstattet. Keine Haftung übernehmen die Eisenbahnen in Fällen, für die sie nichts können (z.B. Unwetter, Suizid auf der Strecke).
Zentralstelle: Das Servicecenter Fahrgastrechte bearbeitet zentral alle eingereichten Anträge auf Erstattung.
Antragsformular: In das Fahrgastrechte-Formular trägt der Kunde ein, welche Fahrkarte er genutzt hat, den geplanten und den tatsächlichen Reiseverlauf und die gewünschte Art der Erstattung - Gutschein, Überweisung aufs Konto oder bar am Schalter. Das Formular gibt er dann in einem Reisezentrum oder einer DB Agentur ab, oder er schickt es per Post an das Servicecenter.
Bestätigung: Zugbegleiter oder Mitarbeiter von Infoständen (DB Service Points) bestätigen Verspätungen auf dem Antragsformular. Auch ohne solche Bestätigung ist eine Erstattung möglich: Antrag mit Formular oder formlos beim Servicecenter einreichen. Dort liegen alle Bahn-Reisedaten vor, Verspätungen sind somit nachprüfbar.
Zugwechsel: Ist eine Verspätung von mindestens 20 Minuten zu erwarten, darf der Fahrgast einen anderen Zug benutzen, also etwa statt eines Regionalzugs einen teureren Fernzug. Aber: Erst muss eine neue, gültige Karte gekauft werden, die Erstattung folgt dann auf Antrag.
Reiserücktritt: Zeichnet sich schon vor Reisebeginn eine Verspätung von mehr als 60 Minuten ab, kann der Bahnkunde auf die Fahrt verzichten und den gesamten Fahrpreis zurückverlangen.
Nachttaxi: Sollte der Zug nach Plan zwischen 0.00 und 5.00 Uhr ankommen und ist eine Verspätung von 60 Minuten zu erwarten, können Reisende stattdessen Bus oder Taxi benutzen - Erstattung bis maximal 80 Euro.
Streitfälle: Bis November ist für Streitfälle die Schlichtungsstelle Mobilität beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) zuständig. Sie wird im Dezember ersetzt durch eine Schlichtungsstelle öffentlicher Verkehr, die die beteiligten Verkehrsunternehmen selbst finanzieren.
Quelle: ntv.de, ino/dpa