Frage aus dem Arbeitsrecht Kann man eine Kündigung zurücknehmen?
07.03.2023, 10:32 Uhr
Doch lieber beim alten Job bleiben? Nach einer rechtsgültigen Kündigung muss man wahrscheinlich mit der Entscheidung leben.
(Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Vielleicht hatte man eine neue Stelle in Aussicht und es wird nichts draus - oder ein Konflikt im Job wurde doch gelöst. Wer dann schon gekündigt hat, fragt sich womöglich: Gibt's einen Weg zurück?
Sie haben Ihren Job gekündigt, sich nun aber anders entschieden? Dann gilt: Nach einer rechtsgültigen Kündigung müssen Sie sehr wahrscheinlich mit Ihrer Entscheidung leben. Denn: "Arbeitnehmer können eine Kündigung nicht einfach so zurücknehmen", sagt Rechtsanwältin Nathalie Oberthür aus Köln. "Eine einmal ausgesprochene Kündigung kann nicht einseitig zurückgenommen oder aufgehoben werden."
Möglich ist lediglich, ein Angebot zu machen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, so Oberthür. Ob der Arbeitgeber darauf eingeht oder nicht, das ist allerdings seine Entscheidung. Das gilt übrigens auch bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers. Auch dem bleibt nur, dem Arbeitnehmer freundlich anzubieten, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.
Auf Besonderheiten im Vertrag achten
Wenn nichts geregelt ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Im Normalfall liegt die gesetzliche Kündigungsfrist bei vier Wochen, und die Kündigung ist nur zum Ende oder zum 15. des Monats möglich. Sie kann bei langer Betriebszugehörigkeit auch über einem Monat liegen. Vorsicht ist geboten bei Klauseln, die die Kündigungsfrist für die Arbeitnehmenden an die Betriebszugehörigkeit knüpfen. Dann verlängern sich nämlich nicht nur für den Arbeitgeber die Kündigungsfristen, je länger das Arbeitsverhältnis besteht, sondern auch für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin.
Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist hingegen verkürzt und liegt bei zwei Wochen zu jedem Tag. Das steht in Paragraf 622 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Eine fristlose Kündigung ist in wie auch nach der Probezeit nur aus wichtigem Grund möglich. Allerdings: Eine fristlose Kündigung während der Probezeit wegen der ohnehin verkürzten Kündigungsfrist in der Praxis eher selten.
Ob man seinen Arbeitsvertrag noch vor dem ersten Arbeitstag kündigen kann, lesen Sie hier.
Zur Person: Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Quelle: ntv.de, awi/dpa