Tausende Fluggäste betroffen Fragen und Antworten zum Streik
29.08.2014, 10:28 UhrDer Streik der Flugkapitäne von Germanwings führt deutschlandweit zu zahlreichen Flugausfällen. Rund 15.000 Passagiere können ihre Reise vermutlich nicht antreten. Der Ausstand soll bis zum Mittag dauern.

Nahezu menschenleer ist der Check-In Bereich der Lufthansa-Tochter Germanwings am Freitag in Hamburg.
(Foto: dpa)
Bei der Lufthansa-Tochter Germanwings hat am Freitagmorgen der angekündigte Pilotenstreik bego nnen. Von dem Ausstand, der bis 12 Uhr dauern soll, sind vor allem Inlandsflüge betroffen. Hingegen sollen die Verbindungen in Urlaubsgebiete stattfinden. Bis zu 15.000 Passagiere können nach Angaben von Germanwings ihren Flug voraussichtlich nicht antreten. Am Donnerstag waren die Gespräche zwischen Lufthansa und der Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit über die Übergangsrente für Flugkapitäne gescheitert. Die wichtigsten Fragen und Antworten für Passagiere:
Wann und wo wird gestreikt?
Nach Angaben der Airline sollten bis zum Ende des Streiks am Mittag voraussichtlich 116 Flüge von insgesamt 164 ausfallen. Besonders betroffen sind die Airports in Köln und Stuttgart. Aber auch in Düsseldorf, Berlin, Hannover, Hamburg und Dortmund werden Flüge gestrichen.
Welche Flughäfen trifft der Ausstand?
Am Airport Köln/Bonn werden bis zum Mittag von 50 geplanten Flügen 32 ausfallen, in Stuttgart sind es nach Angaben von Germanwings 22 von 36 gelisteten Flügen. Auch in Hamburg und Berlin fallen Flüge aus. Die übrigen wurden in Dortmund, Hannover und Düsseldorf gestrichen. Es würden auf einzelnen Maschinen ersatzweise Piloten aus dem Management eingesetzt, sagte ein Germanwings-Sprecher.
Durch Verschiebungen und Verspätungen können Germanwings zufolge noch weitere Flüge am Nachmittag ausfallen. Am größten deutschen Flughafen Frankfurt gibt es am Freitag keine Germanwings-Flüge.
Wo kann ich mich informieren?
Germanwings bittet alle Fluggäste, auf germanwings.com den aktuellen Status ihres Fluges zu prüfen. Dort würden die neuesten Informationen regelmäßig veröffentlicht. Bei abgesagten Flügen könnten die Betroffenen ihren Flug kostenlos stornieren oder umbuchen.
Welche Rechte haben Fluggäste bei Streiks?
Um ihren Flug kostenlos stornieren zu können, müssen Fluggäste sich zunächst an die Airline wenden: "Sie muss Gelegenheit bekommen, eine Ersatzbeförderung zu organisieren", erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, diese schnellstmöglich anzubieten. Erst wenn sie das nicht tut, kommt eine Gratis-Stornierung in Betracht. "Wichtig ist jedoch, dass die Kunden diese Aufforderung belegen können, wenn sie später stornieren wollen oder auf eigene Faust eine Ersatzbeförderung organisieren." Daher fordern Betroffene sie am besten schriftlich ein. Kümmert sich die Airline nicht, sei das anhand eines E-Mail-Verkehrs leichter zu belegen als bei einem Telefonat. Bei einem Gespräch am Schalter kommt auch eine schriftliche Bestätigung durch die Mitarbeiter in Betracht.
Wie lange muss ich auf eine Ersatzbeförderung warten?
Grundsätzlich müssen Fluggäste in Kauf nehmen, dass es bei der Ersatzbeförderung zu einer Verzögerung kommt, sagt Degott. Allerdings müsse die im Verhältnis zur Flugdauer stehen. Auf ein Ende des Streiks sollten sich Flugreisende am Freitag jedenfalls nicht vertrösten lassen. Wem das Warten auf eine angekündigte, aber nicht erfolgte Ersatzbeförderung zu lang wird, kann nach einer angemessenen Frist immer noch seinen Flug stornieren. Damit ist die Fluggesellschaft jedoch aus allen Pflichten entlassen. Und ob die Gäste auf eigene Faust schneller oder zum gleichen Preis ans Ziel kommen, ist keineswegs sicher. Organisiert die Airline hingegen die Ersatzbeförderung, muss sie auch eventuelle Mehrkosten übernehmen.
Welche Ansprüche habe ich, wenn ich am Flughafen strande?
Die Fluggesellschaft muss gestrandete Kunden betreuen. Die Leistungen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung sind unabhängig davon, ob das Unternehmen für die Verspätungen oder Ausfälle von Flügen verantwortlich ist. Passagiere haben Anspruch auf Essen und Getränke, meist erhalten sie dafür Gutscheine. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Fluggesellschaft die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Das ist für den Ausstand am Freitag jedoch nicht zu befürchten.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Normalerweise steht Reisenden bei einem Flugausfall oder massiven Verspätungen laut der EU-Fluggastrechte-Verordnung eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt jedoch nach derzeitiger Rechtsprechung nicht, wenn höhere Gewalt vorliegt. Das ist laut Bundesgerichtshof bei Streiks grundsätzlich der Fall.
Quelle: ntv.de, awi/dpa