Ratgeber

Diskriminierung beim Lohn Frauen, wehrt Euch!

Frauen sollten sich gegen Diskriminierung bei Lohn oder Gehalt zur Wehr setzen. Das rät Claudia Menne von der Abteilung für Gleichstellungspolitik beim Deutschen Gewerkschafts-Bund (DGB) in Berlin anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März.

Bekommen sie trotz gleicher Berufserfahrung auf einer gleichen oder gleichwertigen Position weniger Geld als ein männlicher Kollege, sollten sie sich zunächst an die Personalabteilung ihres Unternehmens wenden. Am besten sei es, sich mit dem Betriebsrat abzusprechen, sofern es ihn in dem Unternehmen gibt, und dann gemeinsam mit einem Betriebsratsmitglied das Gespräch zu suchen, so Menne. Eine Diskriminierung auf dem Gehaltszettel sei aber schwierig nachzuweisen. Denn dafür müsste die Betroffene die Gehaltsabrechnung des Kollegen kennen.

Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) seien Ungleichbehandlungen zwar nicht mehr zulässig. Es komme allerdings trotzdem selten vor, dass Frauen gegen ihr Unternehmen vorgehen - "vielleicht aus Angst um ihren Arbeitsplatz", sagt Menne. Eine Verbandsklage, in der die Betroffene zum Beispiel durch die Gewerkschaft vertreten wird, ist in solchen Fällen nicht vorgesehen. Die Frau muss sich vielmehr selbst gegen das Unternehmen wenden. Menne empfiehlt benachteiligten Frauen deshalb, sich zunächst beraten zu lassen. Ansprechpartner finden sie bei den Gewerkschaften oder bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes beim Bundesfamilienministerium.

Dem "Gender Datenreport" des Bundesfamilienministeriums zufolge liegt das Einkommen von Frauen bei gleicher Arbeitszeit im Schnitt 20 Prozent unter dem von Männern. Besonders groß seien die Unterschiede im Niedriglohnsegment, aber auch in Führungspositionen und dort, wo Gehälter individuell ausgehandelt werden, sagte Menne. "Auch Tarifverträge sind nicht geschlechtsneutral." So hätten Frauen oft schlechtere Karten, wenn Entgeltbestandteile flexibel gestaltet werden können. "Frauen verhandeln in der Regel defensiver als Männer", sagte Menne. Erfahrungen aus Beratungsstellen zeigten, dass weibliche Arbeitnehmer oft über weniger Verhandlungsgeschick in Zielvereinbarungsgesprächen verfügen.

Letztlich seien aber auch andere Gründe dafür verantwortlich, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer, so Menne. Dazu gehörten längere Auszeiten wegen Kindererziehung und die Tatsache, dass Frauen häufig Berufe ausüben, die ohnehin schlechter bezahlt sind. Diese Entgeltunterschiede können nicht individuell gelöst werden, sondern nur über Tarifverträge oder bisher noch fehlende gesetzliche Regelungen.

Informationen: Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Telefon: 030/185 55 18 65, E-Mail: ads@bmfsfj.bund.de

Quelle: ntv.de

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