Ratgeber

Erbschaftssteuer sparen Freibeträge mehrfach nutzen

Wer frühzeitig plant, kann steuerfrei mehr vererben. Denn die Steuerfreibeträge für Erbschaften und Schenkungen können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.

Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin hin. Im Zuge der Erbrechtsreform wurden die Freibeträge Anfang 2009 vor allem für Ehepartner, Kinder und Enkel deutlich angehoben. Der Freibetrag für Kinder stieg zum Beispiel von 205.000 auf 400.0000 Euro.

Besonders wer Freunden oder entfernten Verwandten etwas hinterlassen will, sollte frühzeitig planen. Denn sobald ihre Freibeträge überschritten sind, müssen sie je nach Höhe des Erbes zwischen 30 und 50 Prozent Steuern zahlen. Dabei werden auch Immobilien, Betriebsvermögen und landwirtschaftliche Flächen mit ihrem aktuellen Marktwert angerechnet.

Quelle: ntv.de

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