31. Januar ist Stichtag Frist für Grundsteuererklärung wird verlängert
14.10.2022, 10:40 Uhr
Dass Bürger überhaupt Schwierigkeiten mit der Erklärung haben, liegt auch daran, dass sie die erforderlichen Unterlagen selbst bei den staatlichen Stellen zusammensuchen müssen.
(Foto: IMAGO/U. J. Alexander)
Gute Nachrichten für alle, die unliebsame Aufgaben gerne mal auf die lange Bank schieben. Wie Bundesfinanzminister Christian Lindner die Bürger wissen lässt, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Frist für die besonders komplexe Grundsteuererklärung einmalig zu verlängern.
Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert. Das teilten Bundesfinanzminister Christian Lindner und das Finanzministerium in Rheinland-Pfalz mit. Die Maßnahme gebe Steuerpflichtigen, Finanzbehörden und Steuerberatern "Luft". Außerdem gäbe es gegenwärtig auch andere Sorgen und Aufgaben, um die wir uns kümmern müssen, schrieb Lindner auf Twitter.
Eigentlich war geplant, dass Immobilien- und Grundstücksbesitzer nur bis zum 31. Oktober dieses Jahres Zeit haben, ihre Grundsteuererklärung ans Finanzamt zu schicken. Dieser Pflicht sind allerdings von den insgesamt 36 Millionen fälligen Erklärungen bisher nur etwa 20 Prozent der Betroffenen nachgekommen.
Doch wie nun bekannt wird, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Frist bis zum 31. Januar 2023 zu verlängern. Die Fristverlängerung soll sowohl Bürger und Unternehmen als auch die Finanzämter entlasten. So soll sichergestellt werden, dass Bürger und Betriebe in Krisenzeiten nicht auch noch mit Verfahren wegen verspäteter Grundsteuererklärungen überzogen werden. Auch fürchteten Bund und Länder, die Finanzämter würden mit unzähligen Fristverlängerungsanträgen überzogen, berichtet das "Handelsblatt".
Dass Bürger überhaupt Schwierigkeiten mit der Erklärung haben, liegt auch daran, dass sie die erforderlichen Unterlagen selbst bei den staatlichen Stellen zusammensuchen müssen. Zudem gibt es durch die Reform je nach Bundesland verschiedene Grundsteuermodelle. Was die Grundsteuererklärung kompliziert macht, wie Experten bemängeln. Auch sind nicht in allen Bundesländern die Steuerpflichtigen dazu schriftlich aufgefordert worden, eine Erklärung abzugeben. Außerdem muss die Erklärung in elektronischer Form abgegeben werden, was vor allem Senioren vor Probleme stellt. Mitte Juli kam es beim ELSTER-Portal der Finanzämter zu technischen Schwierigkeiten, die Steuer-Plattform war vorübergehend nicht erreichbar.
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
Abgesehen davon gilt: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Einen weiteren Aufschub wird es demnach wohl nicht geben. Wird die neue Frist versäumt, gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie bei der verspäteten Abgabe einer Einkommensteuererklärung, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) erklärt. Finanzämter können in diesem Fall zunächst mit einem Erinnerungsschreiben eine neue Frist zur Abgabe setzen, Pflicht sei dies aber nicht. Dann drohten Zwangsgelder und Verspätungszuschläge. Beide Beträge sind in ihrer Höhe gesetzlich geregelt, beim Zwangsgeld haben die Finanzämter aber einen Ermessensspielraum.
Laut BVL wird das Zwangsgeld zunächst angedroht und eine weitere Frist zur Einreichung der Erklärung gesetzt. Verstreicht die Frist, ohne dass die Erklärung abgegeben wurde, wird das Zwangsgeld festgesetzt. Beim ersten Versäumnis beträgt das Zwangsgeld demnach zwischen 25 und 250 Euro, manchmal auch mehr. Ein einzelnes Zwangsgeld darf einen Betrag von 25.000 Euro nicht übersteigen.
Die Höhe des Verspätungszuschlags beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens aber 25 Euro für jeden angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung.
Hintergrund der Grundsteuererklärung ist, dass ab 2025 eine neue Grundsteuer-Berechnung gelten soll. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatten sich Bund und Länder 2019 auf eine Reform der Grundsteuer verständigt.
Quelle: ntv.de, awi