Ratgeber

Legaler Insider-Handel Ganz einfach profitieren

Wenn ein Vorstand Aktien des eigenen Unternehmens kauft, kann man davon ausgehen, dass er damit die eigenen Einnahmen aufbessern will. Folglich müsste der Kurs der Aktien steigen. Ein gutes Beispiel dafür liefert der Energieversorger Eon. Kurz vor Ostern im vergangenen Jahr orderte der komplette Vorstand Aktien. Der Kurs der Eon-Aktien hat seitdem um über 40 Prozent zugelegt. Auf den fahrenden Zug hätte mal also nur aufspringen müssen.

Ein Riesencoup gelang im Frühjahr auch der Großaktionärin Madeleine Schickedanz, als der Karstadt-Konzern, der heute unter Arcandor firmiert, ums Überleben kämpfte. Sie kaufte innerhalb eines Monats Aktien im Wert von 21 Millionen Euro. Die Aktie stieg von acht auf über 28 Euro. Heute notiert sie bei 14 Euro.

Auf die Frage, woher man das hätte wissen sollen, gibt es eine ganz einfache Antwort. Ein Blick ins Internet genügt. Handeln Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat oder deren nahe Verwandte mit Aktien des eigenen Unternehmens, muss dies gemeldet werden. Die Transaktionen werden frei und kostenlos von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht.

Den Managern ist es zwar verboten, auf Grund von handfesten Informationen, die noch nicht veröffentlicht sind (Insiderwissen), Profit zu schlagen. Trotzdem können sie den Wert der Firma besser einschätzen. Macht der Manager eine Unterbewertung aus, kauft er Aktien, hält er sein Unternehmen für überbewertet, stößt er Aktien ab. Legal ist dieses Verhalten, so lange zwischen Käufen oder Verkäufen und Pflichtmitteilungen, die Unternehmen herausgeben müssen, wenn die zu veröffentlichende Tatsache den Börsenkurs erheblich beeinflussen könnte, einen Zusammenhang ausgeschlossen werden kann. Davon geht die BaFin aus, wenn zwischen den Pflichtmitteilungen und den Käufen/Verkäufen mehrere Monate liegen.

Überdurchschnittliche Gewinnchancen

Wissenschaftler des Forschungsinstituts für Asset Management an der RWTH Aachen haben empirisch nachgewiesen, dass Privatanleger bei Nachahmung innerhalb von drei Wochen nach der Pflichtveröffentlichung überdurchschnittlich mitverdienen können. Ein Freifahrtschein ist dies allerdings nicht. 24 Dax-Unternehmen meldeten im vergangenen Jahr Insider-Käufe. Allerdings hat sich der Kurs im Anschluss nur bei 15 Dax-Unternehmen besser entwickelt.

Man braucht also trotzdem noch ein gutes Händchen, bei welchem Kauf oder Verkauf man mitziehen oder besser die Finger lassen sollte. Das zeigt auch die unterschiedliche Kursentwicklung zweier Zertifikate, deren Zusammensetzung auf der Insider-Strategie beruht. So entwickelte sich das Insider Zertifikat der Commerzbank (WKN CK1598) mit einem Kursplus von etwa 18 Prozent auf Jahresfrist durchaus positiv. Das S-Box Indexzertifikat der Deutschen Bank (WKN DB6GWD) dümpelte im gleichen Zeitraum ohne nennenswertes Plus eher vor sich hin. Der Grund ist wohl in der unterschiedlichen Auswahl zu sehen. Das Zertifikat der Commerzbank setzt auf bis zu neun Dax-30-Unternehmen, deren Führungsetagen durch besonders hohe Zukäufe aufgefallen sind. Die Deutsche Bank versammelt 15 deutsche Unternehmen. Alle drei Monate wird geprüft, welchen Firmen die Manager besonders vertrauen.

Allerdings wäre man mit einem Indexzertifikat auf den Dax mit einem Jahresplus von ebenfalls rund 18 Prozent (Stand 7.1.) keinesfalls schlechter gefahren. Burkhard Wagner von Partners Vermögensmanagement rät Nachahmern daher, bei der Beurteilung auch auf das Transaktionsvolumen zu achten: "Kauft die Ehefrau eines Aufsichtsratsmitglieds ein Aktienpaket von 5000 Euro, darf man das nicht überinterpretieren." Ein glückliches Händchen braucht man bei der Anlageentscheidung in jedem Fall trotz der Nutzung der Kauf- und Verkaufentscheidungen der Insider.

Quelle: ntv.de

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