Preiserhöhungen unzulässig Gaskunden haben Anspruch auf Rückzahlung
31.07.2013, 12:35 UhrVerbraucher müssen genau und verständlich über Gaspreiserhöhungen informiert werden. Das entscheidet der BGH. Das Gericht erklärt Klauseln des Energiekonzerns RWE für unwirksam, weil diese die Kunden nicht umfassend genug über Preissteigerungen aufgeklärt haben.
Verbraucher müssen genau und verständlich über Gaspreiserhöhungen informiert werden. Das entschied der Bundesgerichtshof. Das Gericht erklärte Klauseln des Essener Energiekonz erns RWE für unwirksam, weil diese die Kunden nicht umfassend genug über Preissteigerungen aufgeklärt haben. Die Entscheidung gilt rückwirkend für drei Jahre. Unklar war, wie viele Gaskunden nun Geld zurückverlangen können.
Damit war die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit ihrer Klage erfolgreich. Die Verbraucherschützer hatten für 25 Sonderkunden des Konzerns geklagt, die auf diesem Wege von dem Unternehmen rund 16.000 Euro zurückverlangen. Dazu sind ihm die Rechte von 25 Kunden in den Gasvertriebsregionen "Ost-Südwestfalen" und "Ruhr-Lippe" abgetreten worden.
Die 25 Kunden bezahlten - zum Teil unter dem Vorbehalt der Rückforderung - die ihnen für das gelieferte Gas in Rechnung gestellten Entgelte einschließlich der Erhöhungsbeträge. Die Verbraucherzentrale hielt die Gaspreiserhöhungen für unwirksam und forderte die Beträge, die über den Ende 2002 von der Beklagten verlangten Preis hinausgehen, von RWE zurück.
RWE hatte - wie in der Branche weithin üblich - bei der Formulierung seiner Preisanpassungsklausel in den Verträgen für die sogenannten Sonderkunden auf die gesetzliche Regelung der Grundversorgung verwiesen.
Die nun als unwirksamen Klauseln werden nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auch heute noch von verschiedenen Energieversorgern genutzt. Bundesweit gibt es etwa zehn Millionen Sondervertragskunden - tatsächlich zählen dazu so gut wie alle Verbraucher, die mit Gas heizen.
Geld zurück erhalten laut BGH-Urteil nun Kunden von RWE, die rechtzeitig Widerspruch gegen die ungültigen Klauseln eingelegt haben. Sie können ab dem Zeitpunkt des Widerspruchs Geld zurückverlangen - für maximal zehn Jahre. Kunden, deren Gasversorger noch immer die ungültigen Klauseln verwenden, können Geld für bis zu drei Jahre zurückfordern.
Quelle: ntv.de, awi, dpa, AFP