Ratgeber

Wenn der Versorger nicht mehr liefert Geld nehmen und abhauen

Der Energieversorger Teldafax hat Ärger mit Netzgesellschaften. Ausbaden müssen es die Kunden, die von Teldafax nicht mehr beliefert werden. Wer Verluste vermeiden will, sollte nicht zu lange warten.

Bundesweit hat Teldafax rund eine halbe Million Kunden.

Bundesweit hat Teldafax rund eine halbe Million Kunden.

(Foto: dpa)

Kunden, die von ihrem Energieversorger nicht mehr beliefert werden, sollten möglichst schnell handeln: "Es ist es ratsam, die Verträge rasch zu kündigen", so Christian Michaelis von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. In der Regel hätten Kunden bei einem Lieferausfall ein Sonder-kündigungsrecht. Dabei blieben ihnen etwa zwei Wochen Zeit, den Vertrag zu beenden.

Hintergrund sind Probleme des Strom- und Gasanbieters Teldafax. Mehrere Netzgesellschaften hatten den Versorger von ihren jeweiligen Netzgebieten ausgeschlossen, weil er die Netzentgelte nicht rechtzeitig bezahlt hatte. Teldafax kann daher seine Strom- und Gaskunden in den betroffenen Regionen nicht mehr beliefern. Den Vertrag weiterlaufen zu lassen, ist dann wenig sinnvoll. Betroffene sollten ihre Kündigung mit der Post an den Versorger senden. "Am besten ist es, ein Einschreiben mit Rückschein zu verschicken", rät Michaelis. Dann könne der Kunde seine Kündigung im Zweifelsfall auch beweisen. "Normalerweise bekommt man von dem Unternehmen auch eine Bestätigung." Im Fall von Teldafax könne es aber passieren, dass diese Bestätigung ausbleibe.

Kaution ist vielleicht weg

Kunden, die ihre Strom- oder Gasrechnung schon im Voraus bezahlt haben, sollten außerdem den Betrag für die restliche Laufzeit schriftlich zurückfordern. Besonders ärgerlich kann es für Verbraucher werden, die beim Vertrag die Tarifoption "Sonderabschlagszahlung" gewählt haben. Je höher die hinterlegte Kaution ist, deto weniger zahlen Teldafax-Kunden für ihr Gas oder ihren Strom. Allerdings ist das Geld nicht durch eine Einlagensicherung geschützt. "Im Falle einer Insolvenz von Teldafax ist davon auszugehen, dass das vorab entrichtete Geld für den 'Sonderabschlag' verloren ist", heißt es auf der Website des Vergleichsportals Verivox. Dennoch sollte man die gezahlte Kaution auf jeden Fall zurückfordern. Nach der Kündigung sollte man außerdem monatliche Abschlagszahlungen einstellen und Einzugsermächtigungen widerrufen.

Grundsätzlich müssen Verbraucher nicht fürchten, dass sie im Dunkeln sitzen bleiben: "In der Regel übernimmt dann der örtliche Grundversorger die Belieferung mit Strom und Gas", sagt Michaelis. Die Kunden werden über diesen Wechsel schriftlich informiert, der Grundversorger schreibt die neuen Kunden an. Diese sollten sich ihren Zählerstand notieren, wenn sie eine solche Benachrichtigung erhalten haben, rät Michaelis. Denn nur dann kann die Abrechnung genau erfolgen und nicht auf Grundlage von Verbrauchsschätzungen.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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