Ratgeber

Lufthansa-Streik Geld zurück bei Verspätung

Pauschalurlauber können Ansprüche gegenüber ihrem Reiseveranstalter erheben, wenn sich ihr Flug aufgrund des aktuellen Lufthansa-Streiks verspätet. Verzögert sich der Abflug um mehr als vier Stunden, ist das ein Reisemangel, der eine Preisminderung ermöglicht. "In der Regel sind das fünf Prozent des Tagesreisepreises", erklärt Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle. Voraussetzung sei allerdings, dass der Mangel gegenüber der Reiseleitung unverzüglich gemeldet wird, und der Betroffene den Anspruch binnen einer Monatsfrist nach Reiseende einfordert.

Ist ein Flug Teil einer Pauschalreise, haftet neben der Airline auch der Reiseveranstalter für Verspätungen, denn er ist Vertragspartner des Reisenden. In dieser Funktion muss er Ersatzflüge beschaffen und den Reisenden rechtzeitig an sein Ziel bringen. Im Rahmen einer Pauschalreise ist der Veranstalter auch dann zu Schadenersatzzahlungen verpflichtet, wenn das Personal von Fluggesellschaften streikt. Nur bei einem Streik Dritter - etwa Fluglotsen - stehe er gegenüber den Reisenden nicht in der Schuld.

Quelle: ntv.de

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