Immobilie gekauft? Geld zurück von der Bank
18.04.2008, 11:19 UhrAls sich Anke Kohn und Björn Hauptmann in den 90er Jahren eine Eigentumswohnung kauften, nahmen sie dazu bei der Dresdner Bank einen Kredit auf. Die prüfte vor Vertragsabschluss den Wert der Immobilie. Diese Wertermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebühr für das Gutachten, damals immerhin 470 D-Mark, mussten die beiden Darlehensnehmer selbst bezahlen, so stand es auch im Vertrag. Damals machten sich die beiden keine Gedanken - bis sie ihr Rechtsanwalt auf die Unrechtmäßigkeit der Gebühr aufmerksam machte: Denn 2007 hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen einen Musterprozess gewonnen und die sogenannte "Wüstenrot-Klausel" gekippt. Das Landgericht Stuttgart urteilte, dass die Bank die Gebühr für die Immobilien-Bewertung tragen muss. "Schließlich fertigt die Bank das Gutachten in ihrem eigenen Sicherheitsinteresse an", erklärt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale NRW. Man habe deshalb ein Unterlassungsverfahren eingeleitet. "Inzwischen hat sich das sogar zu einer Klagewelle ausgeweitet und wir werden versuchen, den Bundesgerichtshof zu einer grundsätzlichen Klärung anzurufen."
Umstrittene Verjährung
Die Chancen für betroffene Bankkunden stehen also gut. Wer sich die Gebühr für die Wertermittlung zurückholen möchte, findet ein Musterschreiben auf der Internetseite der Verbraucherzentrale.
Allerdings sollte man möglichst zügig handeln. Ansonsten kann es Ärger wegen der Verjährung geben. "Wir halten die Forderungen keinesfalls für verjährt. Es gibt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung, so dass nach unserer Meinung die Verjährung noch nicht zu laufen beginnt", meint Strube. Trotzdem verweigern einige Banken die Rückerstattung, das weiß auch Rechtsanwalt Ingo Dethloff. Denn bei geschätzten 500.000 Baufinanzierungen pro Jahr geht es um Millionenbeträge. "Viele Banken verweisen darauf, dass ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen anders seien, dass dieser Fall nicht übertragbar sei. In einem Fall ging es sogar soweit, dass noch Anfang dieses Jahres eine Sparkasse ernsthaft behauptet hat, das Urteil sei noch gar nicht rechtskräftig."
Auch im Fall von Anke Kohn und Björn Hauptmann reagierte die Dresdner Bank erst auf anwaltlichen Druck. Nach zweimaliger Nachfrage lenkte die Bank ein und erstattete die Gebühr - allerdings auf Kulanz, nicht weil sie sich rechtlich dazu verpflichtet sah.
Bei neuen Verträgen verzichten die meisten Banken inzwischen auf die Wertermittlungsgebühr. Wird sie dennoch erhoben, sollten Verbraucher klar auf die Rechtswidrigkeit hinweisen oder zu einer anderen Bank wechseln. Wer unbedingt bei der betreffenden Bank finanzieren will oder muss, sollte nur unter ausdrücklichem Vorbehalt zahlen, rät Hartmut Strube. "Wenn der Bundesgerichtshof die Gebühr für unzulässig erklärt, kann man sie dann später zurückfordern." So lange müssen Anke Cohn und Björn Hauptmann nicht mehr warten. Die Gebühr sie inzwischen wieder auf dem Konto - gut zehn Jahre, nachdem sie belastet wurde.
Quelle: ntv.de