Ratgeber

Zu viel Lärm durch Kinder Gemeinde muss einschreiten

Der Lärm von Fußball spielenden Kindern kann so groß sein, dass er für die Nachbarschaft nicht mehr hinzunehmen ist. Das stellten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz in Koblenz auf der Grundlage eines Gutachtens fest und gaben damit einem Kläger aus Nassau Recht. Sie verpflichteten die Verbandsgemeinde, gegen die Kinder - im Einzelfall auch mit Verboten - vorzugehen (Az.: 7 A 10789/07.OVG).

Der Lärm sei auch nicht mit dem in Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmenden Kinderlärm gleichzusetzen, hieß es. Das Grundstück des Klägers grenzt an den Wendehammer. Kinder schießen dort laut Gericht insbesondere auf die Steinwand einer Trafostation. Die Verbandsgemeinde hatte Schilder aufgestellt wie "Ballspielen nicht erlaubt". Nachdem sich jedoch an der Situation nichts geändert hatte, hatte der Mann zunächst erfolglos vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Quelle: ntv.de

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