Ratgeber

Tarifmodell der Billigflieger gefährdet? Gepäckgebühren werden überprüft

Easyjet berechnet pro aufgegebenem Koffer bis zu 25 Euro, Ryanair bis zu 45 und Vueling bis zu 25 Euro. Ist das überhaupt mit EU-Recht zu vereinbaren? Das muss nun der Europäische Gerichtshof klären.

Die Gepäckbeförderung verursacht Kosten. Die dürften Airlines auch in Rechnung stellen, findet der Gutachter.

Die Gepäckbeförderung verursacht Kosten. Die dürften Airlines auch in Rechnung stellen, findet der Gutachter.

(Foto: picture alliance / dpa)

Billig-Airlines haben das Fliegen nicht nur preiswerter gemacht, sondern auch komplizierter. Denn der Flugpreisvergleich ist aufwendiger geworden, seit alle möglichen Leistungen vom Bordmenü bis zur Gepäckaufgabe extra abgerechnet werden. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof ob es überhaupt legal ist, eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken zu verlangen. Jetzt hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sein Gutachten vorgelegt. Und das sieht gut aus für die Fluggesellschaften.

Denn dem Gutachten zufolge dürfte diese Art der Preis-Zusammensetzung in der EU nicht verboten werden. Die Unternehmen könnten weiterhin selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen.

Das höchste EU-Gericht folgt meist - aber nicht immer - dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind Zusatzkosten für Gepäck grundsätzlich untersagt. Dagegen hatte sich die Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40 Euro verklagt worden war. Dieses Geld musste die Frau extra entrichten, nachdem sie am Flughafen zwei Gepäckstücke aufgeben wollte, die sie bei der Online-Buchung nicht angegeben hatte.

Spanien muss wohl einlenken

Letztlich muss der EuGH klären, ob das Unionsrecht das Wirtschaftsmodell in Frage stellen kann, das insbesondere von den Low-Cost-Airlines seit der Liberalisierung des Sektors angewendet wird. Der Generalanwalt schlägt dem EuGH vor, in seinem Urteil die Preisfreiheit für Fluggesellschaften zu bestätigen. Denn mit wenigen Ausnahmen hätten die einzelnen EU-Staaten kein Kontrollrecht mehr über das, was zum Grundpreis eines Flugscheins gehöre. Die spanische Regelung würde der Deregulierung des Sektors zuwider laufen.

Allerdings gelte die Preisfreiheit nicht für das Handgepäck: Dies müsse kostenlos sein: Denn im Gegensatz zum aufgegebenen Gepäck entstünden keine Kosten für Aufgabe und Lagerung. Zudem gehöre die Möglichkeit, persönliche Gegenstände mitzuführen, zur Würde des Menschen.

Ein spanisches Verbot von Zusatzkosten für Gepäck widerspreche auf dem internationalen Markt des Luftverkehrs auch der Notwendigkeit einheitlicher Rechtsvorschriften. Wichtig sei aber, dass die Fluggesellschaften zu Beginn einer Buchung auf "klare, transparente und eindeutige Art und Weise" mitteilten, wie sich der Flugpreis zusammensetze und was für Gepäck zu bezahlen sei.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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