Ratgeber

Springer-Verlag bittet um Rückruf Gericht verbietet faulen Trick

Wenn Leser ihr Zeitschriften-Abo kündigen, schickt der Verlag meist einen Abschiedsbrief und drückt sein Bedauern aus. Der Axel-Springer-Verlag hingegen will Kunden nicht einfach ziehen lassen und versucht sie umzustimmen. Das geschieht allerdings auf sehr fragwürdige Weise.

Man muss sich schon etwas einfallen lassen, wenn man Kunden zum Anruf in der Vertriebsabteilung bringen will.

Man muss sich schon etwas einfallen lassen, wenn man Kunden zum Anruf in der Vertriebsabteilung bringen will.

(Foto: dpa)

Der Axel Springer-Verlag hat Ärger wegen unlauterer Abo-Werbung. Das Landgericht Berlin hat dem Medienunternehmen nun verboten, Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt haben, mit einer fadenscheinigen Begründung zum Rückruf aufzufordern (Az. 16 O 558/11).

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg, die damit auf die Beschwerde einer ehemaligen Abonnentin reagierte. Die Frau hatte ihr Abonnement der Zeitschrift "Funkuhr" gekündigt und daraufhin ein Schreiben vom Axel-Springer-Verlag bekommen. Darin hieß es wörtlich: "Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen." Der Ehemann rief daraufhin die angegebene Nummer an und wurde in ein Gespräch mit einer Vertriebsmitarbeiterin verwickelt, die mit Nachdruck versuchte, ihn von der Kündigung abzubringen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte die Axel Springer AG daraufhin im Herbst 2011 abgemahnt. "Einen Anruf des Kunden zu provozieren, um angeblich Abwicklungsfragen zu klären und stattdessen ein Verkaufsgespräch zu führen, verstößt klar gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs", so Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale. Nachdem sich das Verlagshaus weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, klagten die Verbraucherschützer. Mit Erfolg: Hält sich der Medienkonzern nicht an das Urteil des Landgerichts Berlin, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen.

Es ist nicht das erste Mal, dass der Medienkonzern ins Visier der Verbraucherschützer gerät. Erst vor rund zwei Wochen haben die Hamburger eine einstweilige Verfügung gegen den Axel-Springer-Verlag erwirkt, weil dieser sich die Zustimmung zur Werbung per Telefon, E-Mail oder SMS erschlichen haben soll.

Quelle: ntv.de, ino

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