Ratgeber

Gaspreiserhöhungen Gericht weist Klagen ab

Zwei Klagen gegen Gaspreiserhöhungen des Energieversorgers EWE sind abgewiesen worden. Das Oldenburger Unternehmen habe in zulässiger Weise von einem einseitigen Preiserhöhungsrecht Gebrauch gemacht, urteilte das Landgericht Aurich. Die beiden Kunden aus Ostfriesland forderten vor der Zivilkammer Geld zurück, da sie Preissteigerungen der EWE für ungerechtfertigt hielten.

Die beiden Musterklagen galten als richtungsweisend für mehr als 500 weitere Klagen von Privatkunden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung eingelegt werden. Nach der ersten Instanz wäre das Oberlandesgericht zuständig. Der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit bei ähnlichen Fällen unterschiedlich geurteilt.

Bei den strittigen Rechnungen ging es nach Angaben des Gerichts jeweils um geringfügige Summen. Die Kammer musste unter anderem prüfen, ob die Kunden bei Abschluss der Verträge ausreichend über die Geschäftsbedingungen informiert worden waren.

Vergleichsrechner - Gaspreise

Quelle: ntv.de, dpa

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