Ratgeber

Arme Fondsanleger Gesellschaften kassieren ab

Von Alexander Klement

Nehmen wir einmal an, Sie wären Arbeitgeber und müssten neue Mitarbeiter einstellen. Im Vorstellungsgespräch offenbart Ihnen der Bewerber seine Bedingungen, zu denen er bereit ist, bei Ihnen zu arbeiten.

Zunächst sollen Sie ihm erst einmal fünf Prozent seines Jahresgehalts als Bonus zahlen, damit er überhaupt bei Ihnen anfängt. Er möchte ein monatlich festes, sehr gutes Gehalt und eine Erfolgsprämie. Als Sie ihn fragen, wie er den Erfolg seiner Arbeit zu messen gedenkt, bekommen Sie eine klare Antwort: Die Erfolgsprämie ist fällig, selbst wenn er Ihnen Verluste beschert, aber seine Arbeit zu besseren Ergebnissen als in der Branche üblich führt. Wahrscheinlich würden Sie als Arbeitgeber solche Forderungen der Bewerber als absurd zurückweisen und ihn aus der Firma jagen - und das zu Recht.

Prämie für den Erfolg

Deutlich weniger zimperlich sind die Deutschen allerdings, wenn es um den Kauf von Aktienfonds geht. Eine Untersuchung der Stiftung Warentest deckt auf, wie die Fondsgesellschaften die Deutschen mit sogenannten Erfolgsgebühren abkassieren. Grundsätzlich muss eine Erfolgsprämie ja nicht schlecht sein, wenn denn tatsächlich ein für den Kunden relevanter Erfolg vorhanden ist und dies die einzige zu zahlende Gebühr ist. Erfolg kann hier nur mit dem Ertrag für den Kunden gekoppelt sein.

Davon sind die Fondsgesellschaften weit entfernt. Nach Angaben der Stiftung Warentest kassierte zum Beispiel die Fongesellschaft DWS 2006 eineinhalb Millionen Euro aus ihrem Fonds DWS Internationale Aktien Typ 0. Das entspricht rund vier Prozent des Fondsvermögens. Die Hälfte davon entfällt auf die erfolgsabhängige Vergütung, auch "Performance Fee" genannt.

Wie das genau funktioniert, hat die DWS in 31 des 69-seitigen "ausführlichen Verkaufsprospekts einschließlich Vertragsbedingungen" geregelt. Dort heißt es unter 3.: "Darüber hinaus kann die Gesellschaft für die Verwaltung des Sondervermögens aus dem Sondervermögen eine tägliche erfolgsbezogene Vergütung in Höhe von bis zu einem Viertel des Betrages erhalten, um den die Anteilwertentwicklung die Entwicklung des Dow Jones Global Titans 50 Index abzüglich der in Absatz 1 dieser Bestimmung genannten Kostenpauschale übersteigt." Alles klar?

Definitionen für Erfolg

Auch wenn man den Satz in seinen Auswirkungen nicht versteht: Fakt ist, dass als Bemessungsgrundlage für den Erfolg ein von der Fondsgesellschaft selbst definierter Index zu Grunde gelegt wird. Im Fall des DWS-Fonds ist dies der "Dow Jones Global Titans 50 Index". Dieser hat sich schlechter entwickelt als beispielsweise der "MSCI World Index", den man auch als Bezugsgröße hätte bemühen können. Dann wäre die Erfolgsprämie natürlich geringer ausgefallen.

Erstaunlich ist allerdings, dass die Erfolgsprämie auch fällig werden kann, wenn der Fonds eine negative Rendite erwirtschaftet hat, aber besser gelaufen ist als der Vergleichsindex. Ohnehin stellt sich bei einem aktiv gemanagten Fonds die Frage, warum neben einer immer erhobenen "Kostenpauschale" noch eine erfolgsbezogene Vergütung zu zahlen ist. Die "Kostenpauschale" wird ja gerade deshalb gezahlt, weil man erwartet, dass ein aktiv gemanagter Fonds den Vergleichsindex schlägt - sonst könnte man ja auch einen Indexfonds oder ein Indexzertifikate kaufen, die mit deutlich geringeren oder mit keinen "Kostenpauschalen" belastet sind.

Doch damit nicht genug. Selbst der Vergleich von Fonds und Kursindices hinkt in einem Punkt: Der Kursindex berücksichtigt keine Dividenden. Dividendenzahlungen werden natürlich dem Fondsvermögen und somit dem Erfolg des Fondsmanagements zugerechnet. Der Stiftung Warentest zufolge macht der Unterschied zwischen Kurs- und Performanceindices oft zwei bis drei Prozentpunkte aus.

Fazit: Wenn ein Aktienfonds eine Erfolgsprämie berechnet, muss es sich um keinen schlechten Fonds handeln. Allerdings schmälert die Prämie in jedem Fall die Rendite für den Kunden. Dass die Erfolgsprämie durch mehrere Verschleierungsmöglichkeiten unter Umständen auch gezahlt werden muss, wenn sich überhaupt kein Rendite-Erfolg für den Anleger eingestellt hat, ist schon sehr makaber. Bei Fonds, die ohnehin schon eine Verwaltungsgebühr verlangen, ist eine zusätzliche Erfolgsprämie eigentlich nicht gerechtfertigt.

Quelle: ntv.de

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