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Noch mehr Abgaben? Habeck hat Pläne - so viel Steuern müssen Sparer schon jetzt zahlen

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Ach nö.

Ach nö.

(Foto: imago/CHROMORANGE)

Was genau Robert Habeck damit meint, wenn er Sozialabgaben auf Kapitalgewinne erheben möchte, weiß er eventuell selbst nicht so genau. Klar ist aber, dass der Staat schon jetzt bei erzielten Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Verkäufen von Geldanlageprodukten zulangt.

"Ist am Anfang genug Geld da, ist das Ende meistens gut", hat schon Bertolt Brecht gewusst. Nur, nicht jeder wird mit einem silbernen Löffel im Mund geboren. Und auch längst nicht jeder schafft es im Laufe seines Lebens, ein Vermögen zu ersparen. Geht es nach den noch etwas ungenau formulierten Wünschen des Wirtschaftsministers Robert Habeck, dürfte die Sache noch deutlich schwieriger werden.

Will der Grüne doch auch Kapitalerträge sozialversicherungspflichtig machen - zur Finanzierung der Krankenkassen. Welche zusätzlichen Belastungen genau und für wen er diese vorsieht, bleibt bisher im Unklaren.

Klar ist hingegen, dass Krankenversicherte schon jetzt einen nicht unerheblichen Anteil ihres Gehaltes für die Krankenversicherung zahlen müssen und der Staat auch schon jetzt bei erzielten Zinsen, Dividenden und Gewinnen aus Verkäufen von Geldanlageprodukten wie Aktien zulangt. Zumindest, wenn derartige Einnahmen über 1000 Euro pro Jahr liegen. Für Verheiratete sind es 2000 Euro pro Jahr. So hoch dürfen erzielte Kapitalerträge jährlich ausfallen, ohne dass Sparer und Anleger ihre Erträge teilen müssen.

Dazu sollte aber ein sogenannter Freistellungsauftrag bei der Depot führenden Bank gestellt werden. Dieser weist eine oder auch mehrere Geldinstitute an, insgesamt bis zu 1000 beziehungsweise 2000 Euro Kapitalerträge nicht einzuziehen, die dann auch nicht zu versteuern sind. Wer keinen Freistellungsantrag gestellt hat, kann die Steuer auch über die Anlage KAP bei der nächsten Steuererklärung zurückholen - innerhalb der genannten Grenzen.

Ganz ohne Habeck schon jetzt bis zu 27,99 Prozent Steuern

Wer erfreulicherweise darüber liegt, muss blechen. Und zwar 25 Prozent auf die erzielten Erträge über den genannten Freibeträgen. Die Abgabe nennt sich Kapitalertragssteuer. Dazu gesellen sich noch ein Solidaritätszuschlag von 1,375 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer. Macht in der Summe, ohne zahlender Gläubiger zu sein, 26,38 Prozent oder mit Kirchensteuer 27,82 (in Baden-Württemberg und Bayern) beziehungsweise 27,99 Prozent in allen anderen Bundesländern.

Wer also 5000 Euro pro Jahr Kapitaleinnahmen erzielt, zahlt darauf schon jetzt 1055,20 Euro ohne Kirchenmitgliedschaft oder aber sogar bis zu 1119,60 Euro (nach Abzug des Freibetrages für einen Alleinstehenden).

In der Regel wird die Kapitalertragssteuer als sogenannte Abgeltungssteuer von der Bank direkt an das Finanzamt abgeführt und damit abgegolten - ungeachtet dessen, wie hoch der persönliche Steuersatz ist. Wer Kapitalerträge bei ausländischen Instituten erzielt, muss diese in seiner Steuererklärung angeben.

Besonderheit Vorabpauschale

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Vorab greift der Staat schon mal bei Fonds- und ETF-Anlegern zu, welche ihr Geld in thesaurierende Investmentfonds - bei denen Gewinne nicht direkt ausbezahlt werden - gesteckt haben. Die derart erhobene Vorabpauschale ist dabei nur ein fiktiver Ertrag, auf den dann Abgeltungssteuer erhoben wird. Werden irgendwann Fondsanteile mit Gewinn verkauft, wird die Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. Der bereits versteuerte Betrag wird also berücksichtigt, es wird nicht doppelt besteuert.

Zuständig für die Abführung der Steuer ist die Depot führende Bank. Sie zieht das Geld automatisch vom Verrechnungskonto des Depots ein. Pro 10.000 Euro Fondsvolumen müssen Anleger mit höchstens 46 Euro rechnen. Eine Besonderheit gilt für Fonds, deren Aktienanteil bei mindestens 51 Prozent liegt. Weil bei diesen Fonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind, genügen für diese Titel 33 Euro je 10.000 Euro Fondsvolumen. Auch die Vorabpauschale kann mit einem Freistellungsauftrag verrechnet werden.

(Dieser Artikel wurde am Montag, 13. Januar 2025 erstmals veröffentlicht.)

Quelle: ntv.de, awi

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