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Wenn das Tier den Tierarzt tritt Halter muss haften

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Wird ein Veterinär beim Behandeln eines Tieres verletzt, haftet der Halter dafür. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 166/08), über das Fachzeitschrift "BGH-Report" berichtet. Nach Ansicht des Gerichts lässt sich dem Tierarzt nicht entgegenhalten, er habe auf eigene Gefahr gehandelt. Es gehöre zu seinen beruflichen Pflichten, ein erkranktes Tier zu behandeln. Daher müsse der Halter für die Sicherheit des Tierarztes sorgen.

Der BGH hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm auf und verwies die Sache zurück. Das Gericht hatte die Schadensersatzklage eines Tierarztes abgewiesen. Er hatte sich bei der Behandlung eines Pferdes durch einen Tritt des Tieres verletzt. Er meinte, der Halter müsse dafür haften. Anders als das OLG sah der BGH dies grundsätzlich ebenso. Allerdings müsse in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob den Tierarzt eventuell ein Mitverschulden treffe. Das würde seine Haftungsansprüche mindern.

Quelle: ntv.de, dpa

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