Ratgeber

Zuschüsse gegen Stromsperren Hartz-IV-Empfänger gehen leer aus

Diejenigen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, sollen auch künftig keine Zuschüsse zur Abwendung einer Stromsperre erhalten.

Diejenigen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, sollen auch künftig keine Zuschüsse zur Abwendung einer Stromsperre erhalten.

Steigende Energiekosten bringen immer mehr Verbraucher in die Klemme. War früher Energiearmut ein Randphänomen, ist es laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Alltagsproblem geworden. Besonders hart trifft es Hartz-IV-Empfänfger - 200.000 von ihnen wurde im Jahr 2011 der Strom abgedreht. Zuschüsse für die Energiekosten sind dennoch nicht geplant.

Rund 200.000 Hartz-IV-Empfängern wurde nach aktuellen Schätzungen im vergangenen Jahr der Strom abgedreht. Diejenigen, die ihre Stromrechnung nicht bezahlen können, sollen auch künftig keine Zuschüsse zur Abwendung einer Stromsperre erhalten. Dies sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums am Dienstag in Berlin auf dpa-Anfrage. "Im Notfall" könnten die Betroffenen aber mit Darlehen der Jobcenter rechnen. Im Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 374 Euro im Monat sind die Stromkosten pauschal enthalten.

Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kämpfen inzwischen Zehn bis 15 Prozent der Bevölkerung damit die Energiekosten zu finanzieren. Einer Umfrage der Verbraucherschützer bei Versorgern zufolge wird deswegen bei rund 600.000 Haushalten jährlich der Strom wegen offener Rechnungen der Strom abgedreht.

Angesichts der hohen Energiewende-Kosten für die Verbraucher war am vergangenen Wochenende die Forderung nach Stromrabatten und Sondertarifen für Bedürftige laut geworden. Am Montag hatte es dazu im Bundesarbeitsministerium ein vertrauliches Gespräch mit den Präsidenten und Geschäftsführern von Caritas, Diakonie, Rotem Kreuz, Paritätischem Gesamtverband, Arbeiterwohlfahrt und der Zentralen Wohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland gegeben.

Dabei sagte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesarbeitsministerium, Hans-Joachim Fuchtel, nach ARD-Informationen zu, die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Darlehen für Stromschulden an Hartz-IV-Empfänger zu überprüfen. Nach dem Gesetz stehe den Betroffenen bei drohender Stromsperre ein Darlehen vom Jobcenter zu, sagte eine BA-Sprecherin dem Sender. Stromschulden seien einer der häufigsten Gründe für die Vergabe von Darlehen der Jobcenter. Dafür gebe es keine restriktiven Vorgaben. Zuletzt hätten 18.000 Familien ein solches Darlehen erhalten.

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Quelle: ntv.de, dpa

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