Des regelmäßigen Konsums verdächtig Haschvorrat kostet Führerschein
10.08.2012, 16:53 UhrBekifft Auto fahren ist verboten. Was viele nicht wissen: Die Fahrerlaubnis riskiert aber auch, wer Haschisch in seiner Wohnung lagert oder mit erheblichen Mengen in der eigenen Wohnung erwischt wird.
  Extrakte der Cannabispflanze können einer neuen US-Analyse zufolge die Symptome von Multipler Sklerose lindern. (Symbolbild)
Wer einen Haschvorrat hat, macht sich des regelmäßigen Konsums verdächtig. "Wer täglich zum Joint greift, wird mit Konsumenten harter Drogen rechtlich gleichgestellt und ist damit fahruntüchtig", sagte Frank-Roland Hillmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg.
Um zu klären, ob jemand überhaupt oder nur gelegentlich oder regelmäßig Cannabis konsumiere, dürfen Behörden nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein ärztliches Gutachten fordern. In dem
Fall hatte das Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße über einen Betroffenen geurteilt, in dessen Wohnung die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung Cannabis gefunden hatte.
Der Mann sagte daraufhin aus, Cannabis zum Eigenverbrauch anzubauen. Zur Begründung für den Drogenkonsum gab er an, diese Droge helfe ihm über Depressionen hinweg. In der bei Gericht eingereichten Antragsschrift verteidigte der Beschuldigte allerdings seinen Drogenkonsum zwecks Schmerzlinderung wegen Rheuma und einer Nierenerkrankung. Da er seit längerem Schmerzmittel nicht mehr vertrage, nehme er gelegentlich zur Schmerzlinderung Marihuana ein. Der Antragsteller hatte aber weder für die eine noch für die andere Krankheitsversion ärztliche Atteste vorgelegt, die seine Behauptung belegten.
Diese Angaben machte er angesichts folgender bei ihm sichergestellter Anlagen: Eine Cannabis-Indooranlage mit Grow-Schrank, eine elektrische Entlüftungs-/Klimatisierungsanlage, Schalldämpfer und Aktivkohlefilter sowie vier Cannabispflanzen in dieser Anlage und zwei Cannabispflanzen auf dem Wohnungsbalkon; zusammen getrocknet entspricht dies 68 Gramm Marihuana. Außerdem wurden in der Wohnung verteilt weitere 94 Gramm Marihuana gefunden und beschlagnahmt
Der Betroffene weigerte sich, eine für den Drogentest erforderliche Urinprobe abzugeben. Die Behörden dürfen laut dem Urteil in solchen Fällen auf eine Fahruntüchtigkeit des Betroffenen schließen und die Lizenz einbehalten - auch ohne Testergebnisse.
Quelle: ntv.de, awi/dpa