Bullige Temperaturen Hitzefrei am Arbeitsplatz
11.06.2007, 08:47 Uhr30 Grad und mehr sind es draußen - im Schatten. Dazu schwül und die Sonne knallt durch die Fenster. Arbeitsalltag in deutschen Büros. Brandenburger Schüler haben es da gut. Wenn um zehn Uhr das Thermometer im Schatten über 25 Grad Celsius steigt, gibt es Hitzefrei. Doch wie sieht es mit Hitzefrei für Arbeiter und Angestellte aus?
Ein klare Regelung gibt es nicht. Nach der Verordnung für Arbeitstätten sind die Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsräume so einzurichten, dass die Arbeitnehmer "gegen Gefahr für Leben und Gesundheit" geschützt sind. Pauschale Temperaturgrenzen kann es schon deshalb nicht geben, weil es natürlich einen Unterschied macht, ob der Arbeitsplatz im Büro, auf einer Baustelle, in der Schwimmhalle oder in einer Grillstube ist. Daher ist die Arbeitsstätten-Richtlinie, wonach die Raumtemperatur nicht über 26 Grad Celsius liegen soll, rechtlich kaum durchsetzbar. Eine Verweigerung der Arbeitsleistung oder gar das eigenmächtige nach Hause gehen sind nicht zulässig.
Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Schwangere oder stillende Mütter. Wenn diese ein ärztliches Attest vorlegen, das die Einhaltung bestimmter Lufttemperaturen am Arbeitsplatz fordert, muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um dies zu ermöglichen. Lösungen kann da neben der Beschäftigung an einem anderen Ort auch eine Freistellung im Rahmen eines Beschäftigungsverbots sein. Dann muss der Arbeitgeber einen Mutterschutzlohn zahlen.
Wenn auch Hitzefrei am Arbeitsplatz in der Regel nicht durchsetzbar ist, ist der Arbeitgeber nach der Arbeitsstätten-Richtlinie aber trotzdem verpflichtet, den Arbeitnehmer in Räumen vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Übrigens: Alle Fenster auf und Durchzug ist laut Arbeitsstätten-Richtlinie auch zu vermeiden.
Also: Allen, die noch keine Sommerferien und auch keine Klimaanlage haben: angenehmes Weiterschwitzen.
Quelle: ntv.de