Ratgeber

Im Büro wärmer als 26 Grad Hitzefrei am Arbeitsplatz?

Dass Schüler schon mal Hitzefrei bekommen, ist bei den momentanen Temperaturen normal. Doch Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern Hitzefrei durchgehen lassen, sind nicht bekannt. Dabei ist die Rechtslage unter Umständen gar nicht so eindeutig.

Der Arbeitgeber muss für eine nicht gesundheitsgefährdende Raumtemperatur sorgen.

Der Arbeitgeber muss für eine nicht gesundheitsgefährdende Raumtemperatur sorgen.

(Foto: dpa)

Laut Arbeitsstättenverordnung muss in den Arbeitsräumen eine "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur" gewährleistet sein. In der Arbeitsstättenrichtlinie ist sogar zu lesen, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten soll. Nur in Ausnahmefällen - bei hoher Außentemperatur darf die Lufttemperatur im Büro höher sein.

Da in Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinie nur von einem "Soll" die Rede ist, glauben viele nicht an die Verbindlichkeit. Selbst die Gewerbeaufsicht sieht die Vorschrift als unverbindlich an oder sieht nur dann eine Wirksamkeit, wenn die Raumtemperatur durch Geräte und Betriebsanlagen entsteht.

Kündigung des Mietvertrages

Ganz so klar ist die Rechtslage allerdings nicht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab einer Inhaberin eines Textilgeschäfts recht, die ihren Mietvertrag fristlos kündigte, weil in den Räumen mehrfach die Marke von 26 Grad überschritten wurde. Sie begründete dies damit, dass sie ihre Pflichten als Arbeitgeberin nicht mehr gewährleisten könne (Az. 24 U 194/96). Das Gericht erkannte den Kündigungsgrund an, da die "Benutzung mit erheblichen Gefährdungen der Gesundheit verbunden ist". In der Begründung hieß es weiter, dass die Raumtemperatur mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegen muss. Das Oberlandesgericht Hamm sah dies zuvor in einem anderen Mietrechtsstreit ähnlich (Az. 7 U 132/93).

Auch das Oberlandesgericht Rostock gab einem Urologen Recht, der den Mietvertrag wegen der Unmöglichkeit, die Raumtemperatur in dem arbeitsrechtlichen Rahmen zu halten, kündigte (Az. 3 U 83 / 98). Demnach muss gewährleistet sein, dass in Arbeitsräumen bei Außentemperaturen bis zu 32 Grad die Innentemperatur 26 Grad nicht übersteigt und sie bei höheren Außentemperaturen mindestens sechs Grad unter der Außentemperatur liegt. Die geforderten Werte wurden in den Monaten Juni, Juli und August an mehr als vier Tagen überschritten.

Gefahr für die Gesundheit

Da der Arbeitgeber dafür sorgen muss, dass er dem Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, von dem keine Gefahr für Gesundheit und Leben für den Arbeitnehmer ausgeht, ist "Hitzefrei" für Arbeitnehmer grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Denn kommt der Arbeitgeber seinen Pflichten zu Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht nach, können Schadensersatzansprüche entstehen. Allerdings muss der Arbeitnehmer natürlich akzeptieren, wenn ihm ein anderer, kühlerer Arbeitsplatz zugewiesen wird. Wird der Arbeitnehmer allerdings nach Hause geschickt, weil der Arbeitsplatz zu heiß ist, muss er diese Zeit nicht nacharbeiten, da die richtige Temperatur am Arbeitsplatz zu den Betriebsrisiken des Arbeitgebers gehört.

Quelle: ntv.de

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