Genussscheine und Genussrechte Hohe Zinsen locken
19.08.2010, 08:07 UhrWer momentan sein Geld in Sparprodukten der Banken anlegt, muss auf hohe Renditen verzichten. Es gibt Land auf Land ab nur noch Minizinsen. Wer sich dagegen die Zinskupons von Genussscheinen und Genussrechten anschaut, kann schon mal in Verzücken geraten. Doch Zins ist nicht gleich Zins und mit Genusspapieren kann man nicht nur genießen, sondern auch böse auf die Nase fallen.
Mit genießen hat der Genussschein nicht immer etwas zu tun.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Genussscheine sind eine Mischung aus Aktie und Anleihe. Sie verbriefen ein Genussrecht in Form einer jährlichen Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Herausgebers. Am Ende der Laufzeit hat der Inhaber einen Anspruch auf die Rückzahlung des Kapitals zum Nennwert. Im Gegensatz zur Aktie hat der Inhaber aber kein Stimmrecht und darf auch nicht an Hauptversammlungen oder Gesellschafterversammlungen teilnehmen.
Man kann darüber hinaus verschiedene Typen unterscheiden. Es gibt Genusscheine mit fester und mit unbegrenzter Laufzeit, mit fester Ausschüttung oder erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung mit oder ohne Mindestverzinsung und auch variabler Verzinsung. Manchmal sind Genussscheine auch mit Options- und Wandlungsrechten ausgestattet.
Totalausfall möglich
Anleger sollten wissen, dass der hohen Renditechance auch ein hohes Risiko bis zum Totalverlust entgegensteht. Erwirtschaftet der Herausgeber keine Gewinne, bleiben auch die Zinszahlungen aus. Verbessert sich die Gewinnlage in den Folgejahren, werden Zinsen oft nachgezahlt. Noch viel schlimmer wird es, wenn der Herausgeber Verluste schreibt. An diesen ist der Inhaber des Genussscheins ebenfalls beteiligt. Und nicht nur das: Genussscheine haben eine sogenannte Nachrangigkeit. Geht der Herausgeber pleite, erhält der Anleger sein eingezahltes Kapital erst nach allen anderen Kreditgebern wieder zurück.
Ein fataler Fehler wäre also, bei der Wahl eines Genussscheines, nur auf die Höhe der Zinszahlung zu schauen. Zahlt ein Herausgeber hohe Zinsen, ist eine schlechtere Bonität der Grund. Daher sollten höchstens fünf bis zehn Prozent des Barvermögens in Genussscheine fließen.
Genussrechte nicht gesetzlich geregelt
Neben den Genussscheinen gibt es auch Genussrechte. Genussscheine sind verbriefte Wertpapiere, die im Gegensatz zu den Genussrechten den Vorschriften nach dem Wertpapierhandelsgesetz unterliegen. Sie sind oft im Freiverkehr der Börse handelbar oder werden – bei börsennotierten Unternehmen – direkt an der Börse gehandelt. Genussrechte lassen sich nur schwer vorzeitig versilbern.
Genussrechte sind gesetzlich nicht geregelt und vom jeweiligen Unternehmen frei gestaltbar. Nicht börsennotierte Unternehmen müssen den Verkaufsprospekt der Genussrechte bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsen (Bafin) hinterlegen. Diese prüft allerdings nur die Vollständigkeit, nicht aber die Richtigkeit der Angaben.
Die Börse Stuttgart hält eine Übersicht mit rund 100 Genusscheinen im Internet für jeden zugänglich bereit. Darunter befinden sich Genussscheine von Banken, großen und kleinen Unternehmen. Wer in der ökologischen Branche investieren möchte, wird auch auf der Seite der Umweltbank fündig. Die Umweltbank bietet hier nicht nur eigene Genussscheine an, sondern auch sogenannte Projekt-Genussrechte. Hier werden überwiegend Projekte finanziert, die in Biomasse, Windparks und Solarkraftwerke investieren.
Quelle: ntv.de