Ratgeber

Reiseveranstalter haftet Hotel-Weckruf ausgeblieben

Wenn der Hotel-Weckdienst versagt, haftet der Reiseveranstalter für die Folgen mit. Das entschied das Amtsgericht Duisburg (Az.: 51 C 6214/05).

Bei einem Hotel gehobener Kategorie sei der Weckservice Standard, sein Versagen muss als Reisemangel gelten. Eine Urlauberin hatte wegen des ausgebliebenen Weckrufs ihren Rückflug verpasst und musste sich ein neues Flugticket kaufen. Die Kosten muss ihr der Reiseveranstalter nun zur Hälfte erstatten. Die Klägerin hätte sich zur Sicherheit einen Wecker stellen müssen, deswegen müsse sie die andere Hälfte des Schadens selbst tragen, befand das Gericht.

Quelle: ntv.de

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