Herrchen im Krankenhaus Hund darf nicht verkauft werden
26.02.2013, 09:47 UhrLandet ein Tierhalter im Krankenhaus, entscheidet im Zweifel das Veterinäramt darüber, wie es mit den Tieren weitergeht. Grundsätzlich ist ein Verkauf nicht ausgeschlossen. Allerdings hat der Besitzer ein Wörtchen mitzureden, wie das Verwaltungsgericht Berlin jetzt klarstellt.
Landet ein Hund zur Verwahrung im Tierheim, darf er nicht einfach ohne Vorankündigung veräußert werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. In dem Fall ging es um den Hund eines Mannes, der für rund zwei Monate stationär in ein Krankenhaus aufgenommen worden war.
Der Mann war wegen einer psychischen Erkrankung notfallmäßig in eine Klinik eingeliefert worden. In seiner Wohnung fand die Polizei einen Hund und eine Katze vor. Beide Tiere wurden zunächst in die Tiersammelstelle gebracht. Nach vier Tagen wurde der Hund, ein etwa fünf Jahre alter Spitz-Corgi-Mix, vom Veterinäramt zur Vermittlung freigegeben - und das, obwohl der Betreuer des Antragstellers gegenüber der Behörde angeboten hatte, den Hund vorübergehend einer erfahrenen Hundehalterin in Obhut zu geben. Das Tierheim gab den Hund daraufhin ein paar Tage auf Probe zu einer Familie, die ihn dann auch kaufte.
Das Verwaltungsgericht beanstandete dieses Verhalten der Behörde. Zwar könne ein Tier in einer Notlage zunächst in Verwahrung genommen werden. Es dürfe aber nicht veräußert werden. Diese Absicht müsse dem Betroffenen bzw. seinem Vertreter vorher bekanntgegeben werden, damit er dagegen wenigstens ein gerichtliches Eilverfahren in Gang setzen könne. Der Mann habe sich in der Vergangenheit offenbar um seinen Hund gekümmert. Zudem hätten Ärzte bescheinigt, dass der Hund zu Stabilisierung beitragen werde. Der Hund muss jetzt an den Betreuer des Mannes zurückgegeben werden. Notfalls müsse sich die Behörde bemühen, das Tier, dem ein erneuter Halterwechsel zumutbar sei, zurückzukaufen.
Quelle: ntv.de, ino