Ratgeber

Bei Scheidung Iranisches Recht gilt auch hier

Heiratet ein Paar nach islamischem Recht, dann kann die Ehe auch nach islamischem Recht wieder aufgelöst werden. Und das auch von einem deutschen Gericht, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm.

Eheverträge, die in anderen Ländern geschlossen wurden, gelten auch in Deutschland.

Eheverträge, die in anderen Ländern geschlossen wurden, gelten auch in Deutschland.

Eine im Iran geschlossene Ehe kann in Deutschland nach iranischem Recht geschieden werden. Das hat das Oberlandesgerichts Hamm klargestellt und damit eine bereits vom Familiengericht ausgesprochene Schei dung bestätigt.

Die iranischen Eheleute schiitischen Glaubens hatten im Dezember 1991 in Teheran geheiratet und dabei notariell Bedingungen für eine Scheidung vereinbart. Demnach sollte die heute 46 Jahre alte Ehefrau zum Scheidungsantrag berechtigt sein, wenn der heute 45 Jahre alte Ehemann sich für 6 Monate weigere, die Unterhaltskosten seiner Frau zu bezahlen oder ihre sonstigen Rechte nicht achte. Ein weiterer Grund wäre es, wenn das Benehmen und Verhalten des Ehemanns so unerträglich werde, dass das Eheleben nicht fortgesetzt werden könne.

Im Jahr 2001 zog das Paar mit zwei inzwischen geborenen Söhnen nach Deutschland. 2009 zog die Ehefrau aus der gemeinsamen Wohnung aus und beantragte später die Scheidung. Ihr Mann sei gewalttätig geworden. Doch der Ehemann stellte sich quer: Er forderte, zunächst solle sich die Frau für Vorwürfe entschuldigen und außerdem solle sie auf die bislang noch nicht gezahlte Morgengabe – die im islamischen Recht verankert ist - verzichten. Unterhalt bezahlte er in der Folgezeit nicht.

Bei Notlage ist Scheidung möglich

Nun hat das Oberlandesgericht die Scheidung der Ehe nach iranischem Scheidungsrecht ausgesprochen. Die deutschen Gerichte seien zuständig, weil beide Eheleute ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hätten. In der Sache sei materielles iranisches Scheidungsrecht anzuwenden. Das ergebe sich aus einem fortgeltenden Staatsvertrag aus dem Jahre 1929.

Der Ehemann, der die Ehe nun ebenfalls ablehne, versuche die Frau dadurch unter Druck zu setzten, dass er seine Zustimmung zur Scheidung von seinen Bedingungen abhängig mache. Die Frau sei deshalb in einer Notlage, was nach iranischem Recht ein gesetzlicher Scheidungsgrund sei, begründete das Gericht seine Entscheidung. Abgesehen von dem gesetzlichen Scheidungsgrund könne sich die Ehefrau auch auf den Ehevertrag berufen. Der Ehemann habe schließlich über sechs Monate Unterhaltszahlungen verweigert. Im Übrigen sei sein Benehmen unerträglich, so dass das Eheleben nicht fortgesetzt werden könne.

Quelle: ntv.de, ino

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