Ratgeber

Flexstrom "bester Stromtarif"? Irreführendes Gütesiegel

Wegen der Werbung mit umstrittenen Testsiegeln hat die Verbraucherzentrale Berlin nach dem Energiekonzern Vattenfall nun auch Flexstrom abgemahnt. Sollte der Stromanbieter keine Unterlassungserklärung abgeben, werde Flexstrom - wie bereits beim Konkurrenten Vattenfall geschehen - verklagt, kündigte die Verbraucherzentrale an. Sie wirft beiden Unternehmen vor, sich in ihrer Werbung irreführenderweise als "Testsieger" zu bezeichnen.

So werbe Vattenfall damit, "bester Stromanbieter" zu sein - eine Auszeichnung, die der Konzern vom "Deutschen Institut für Service-Qualität" erhalten habe. Entgegen der Erwartung von Verbrauchern verstecke sich hinter diesem Namen allerdings keine anbieterunabhängige Einrichtung, sondern eine vom Betreiber einer Marketing-Agentur gegründete private Firma, erklärte ein Sprecher der Verbraucherzentrale. "Wir haben Vattenfall daher wegen irreführender Werbung abgemahnt." Da das Unternehmen diese aber nicht habe unterlassen wollen, sei inzwischen Klage beim Landgericht Berlin eingereicht.

Private Auszeichnungen

Ähnlich gelagert sei der Fall bei Flexstrom. Der Billiganbieter werbe mit den Auszeichnungen "Europäischer Wirtschaftspreis" und "Bester Stromtarif 2005", verliehen von einer gewissen "Europäischen Wirtschaftskammer". Anders als der Name suggeriere, handele es sich allerdings auch dabei nicht um eine offizielle Stelle, sondern ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Das Oberlandesgericht Dresden habe bereits entschieden, dass der Name der Firma irreführend sei. Entsprechend habe die Verbraucherzentrale auch Flexstrom abgemahnt und aufgefordert, "nicht mehr mit dem täuschenden Hinweis auf die Auszeichnung zu werben".

Flexstrom hat inzwischen angekündigt die Bezeichnung "werde korrigiert".

Quelle: ntv.de

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